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Hallo, ich möchte mich mal nach der Rechslage erkundigen.
Ich habe einen Bekannten, der 8 Jahre lang mit einer Frau zusammen war. In dieser Zeit ist eine Tochter entstanden, die jetzt 5 Jahre alt ist.
Im September 08 haben sich die beiden getrennt und von da an ging es los das er die Kleine nicht mehr, oder nur unregelmäßig sehen durfte.
Nun ist es schon so weit das der Verdacht der Misshandlung vorliegt und nicht unternommen wird. Er war auf dem Jugendamt und auch in einer Beratungsstelle und überall wird er darauf verwiesen, dass er bis zum Gerichtstermin über die Umgangsregelung warten soll. Aber ist es nicht möglich die Kleine da raus zunehmen, denn es gibt auch einen Zeugen der beobachtet hat wie die Mutter die Kleine schlägt.
Ebenfalls konnte mein Bekannter schon Verletzungen (Brandblase auf dem Fuß, blaue Flecken) feststellen. Und das Kind zeigt auch Verhaltensmuster die für das Alter nicht normal sind. Ich bin gelernte Erzieherin und habe sogar ein Beobachtungsprotokoll erstellt, dies liegt auch dem Jugendamt vor. Aber es passiert nicht. Bitte helft mir, denn ich möchte nicht zusehen das es wie man so oft im Fernseh sieht, noch größere Konsequenzen für das Kind hat.
Übrigens nicht das der Verdacht aufkommt, das wäre ein Racheakt vom Vater gegen die Mutter, ich konnte mich ja wie gesagt selst davon überzeugen.
So nun bitte ich um hilfreiche Antworten. Danke im Vorraus.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 11.01.09, 23:00 Titel:
Nach dem mitgeteilten Sachverhalt kann davon ausgegangen werden, dass die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind und auch nicht waren.
Es müsste deshalb zunächst geklärt werden, wem nach § 1626a BGB die elterliche Sorge für das Kind zusteht. Haben die Eltern des Kindes rechtswirksam erklärt, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen wollen?
Nein die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Der Vater hat nur die Vaterschaft anerkannt und nach der Trennung reichte die Umgangsregelung bei Gericht ein, da er seine Tochter nicht regelmäßig bekommt.
Was noch wichtig ist dazu zusagen, ist dass die Mutter nach der Trennung einen neuen Partner hat, der unter anderem auch bei der Polizei bekannt ist, da er sich im Drogenmileu aufhält.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 12.01.09, 12:53 Titel:
Der Vater könnte die Tatsachen, die geeignet sind, ensthafte Zweifel daran zu wecken, dass das Verhalten der Mutter dem Wohl des Kindes dient, sorgfältig und umfassend in einem Schreiben an das zuständige Familiengericht darlegen und das Gericht um Prüfung bitten, ob Veranlassung besteht, Maßnahmen nach § 1666 BGB zur Abwendung einer Gefahr für das Wohl des Kindes zu treffen.
Er hat doch aber schon mehrmals beim zuständigen Jugendamt und auf bei einer Beratungsstelle vorgesprochen und eine Zeugenaussage (Mutter wurde gesehen wie sie das Kind schlägt) vorgelegt. Ebenfalls hat sich der KIGA schon mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt, da das Kind auch Auffälligkeiten im KIGA zeigt.
Doch irgendwie handelt keiner.
Kann er die Prüfung noch zusätzlich beantragen, oder sollte er abwarten bis der Termin zur Umgangsregelung ist? Dort wird auch das Kind befragt.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 12.01.09, 19:28 Titel:
Es kann dem Vater zwar aufgezeigt werden, welche Schritte er unternehmen könnte, die Foren-Regeln gestatten es aber nicht, ihm zu raten, was er unternehmen sollte (unerlaubte Rechtsberatung).
ja, und zudem wurde schon ein Weg aufgezeigt, nämlich der der Information ans Familiengericht. Wenn sich das JA nicht zum Handeln verpflichtet sieht, dann vielleicht das FamG. _________________ Gruß
Peter H.
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