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Verfasst am: 12.01.09, 00:37 Titel: Antrag auf Aussetzung des Verfahrens hemmt Erwiderungsfrist?
Hallo,
mal angenommen, man erhält eine Klageschrift mit einer drei Wochen Erwiderungsfrist, will aber sofort einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellen.
Frage: Wird vorab über diesen Antrag entschieden, oder läuft davon unabhängig die Erwiderungsfrist weiter und man muß die drei Wochenfrist zur Erwiderung einhalten? Danke! Uwe
Nein, der Antrag hemmt natürlich nicht. Siehe § 249 ZPO. Man sollte sich ggf. die Erwiderungsfrist verlängern lassen. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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