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Antrag auf Aussetzung des Verfahrens hemmt Erwiderungsfrist?

 
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Uwe Hoffmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 00:37    Titel: Antrag auf Aussetzung des Verfahrens hemmt Erwiderungsfrist? Antworten mit Zitat

Hallo,
mal angenommen, man erhält eine Klageschrift mit einer drei Wochen Erwiderungsfrist, will aber sofort einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellen.
Frage: Wird vorab über diesen Antrag entschieden, oder läuft davon unabhängig die Erwiderungsfrist weiter und man muß die drei Wochenfrist zur Erwiderung einhalten? Danke! Uwe
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mwjm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, der Antrag hemmt natürlich nicht. Siehe § 249 ZPO. Man sollte sich ggf. die Erwiderungsfrist verlängern lassen.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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Uwe Hoffmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke !
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