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ich hätte da mal eine Frage zu Verjährung von der Nebenkostenabrechnung 2007.
Wenn man Anfang dieses Jahres die Nebenkostenabrechnung 2007 (Abrechnungszeitraum war immer ein volles Kalenderjahr) bekommen hat. Und der Brief am 29. Dezember geschrieben wurde, Poststempel ist der 31. Dezember. Bekommen hat man den Brief allerdings erst am 2. Januar 2009.
Was gilt, Poststempel oder Zugang? Wer steht da überhaupt in der Beweispflicht (kein Einschreiben oder so...): Wie sieht das im Zweifelsfall bei einem Rechtsstreit aus und wie ist da generell die Rechtslage?
Selbstverständlich richtig... und der Vermieter ist auch - Strider erwähnte es bereits - für die Rechtzeitigkeit des Zugangs beweispflichtig.
Sollte der Vermieter einen Zeugen für den rechtzeigen Zugang benennen, wird der Umschlag diese Aussage nicht erschüttern können.
Sollte der Vermieter einen Zeugen für den rechtzeigen Zugang benennen, wird der Umschlag diese Aussage nicht erschüttern können.
Auf dem Umschlag soll sich ein Poststempel mit dem Datum "31.12.2008" befinden. Einziger möglicher Zeuge bei der Zustellung über die Post kann dann ja nur der Postbote sein...
Sollte der Vermieter einen Zeugen für den rechtzeigen Zugang benennen, wird der Umschlag diese Aussage nicht erschüttern können.
Auf dem Umschlag soll sich ein Poststempel mit dem Datum "31.12.2008" befinden. Einziger möglicher Zeuge bei der Zustellung über die Post kann dann ja nur der Postbote sein...
Erstmal danke für eure Antworten. Das ist ja schonmal gut...
Wegen dieser Geschichte mit unverschuldeter verspäteter Nebenkostenabrechnung kann ja eigentlich auch nichts kommen von der Vermieterin. Die Heikostenabrechnung ist von dem zuständigen Unternehmen Mitte Mai gekommen. Die Abrechnung selbst wurde am 28. Dezember zusammengestellt und das Anschreiben am 29. verfasst. Also kann der Grund fürs zu späte Abschicken ja nur Paddeligkeit sein und nichts mit anderen triftigen Gründen, oder?
Sollte der Vermieter einen Zeugen für den rechtzeigen Zugang benennen
müßten beide aber doch wohl im Zweifel einem Richter nachvollziehbar erklären, wie ein Brief mit dem Poststempel von heute auch heute im Briefkasten des Empfängers gelandet sein (und man möge bitte jetzt nicht mit einen privaten Anbieter argumentieren, der genau das verspricht, das wäre nämlich Spekulation) und wie der Zeuge da auch noch dabei gewesen sein kann.
noxi hat folgendes geschrieben::
Also kann der Grund fürs zu späte Abschicken ja nur Paddeligkeit sein und nichts mit anderen triftigen Gründen, oder?
Aufgrund der Temperaturen hat mein Vorhersagewerkzeug die Arbeit eingestellt... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Sollte der Vermieter einen Zeugen für den rechtzeigen Zugang benennen
müßten beide aber doch wohl im Zweifel einem Richter nachvollziehbar erklären, wie ein Brief mit dem Poststempel von heute auch heute im Briefkasten des Empfängers gelandet sein (und man möge bitte jetzt nicht mit einen privaten Anbieter argumentieren, der genau das verspricht, das wäre nämlich Spekulation) und wie der Zeuge da auch noch dabei gewesen sein kann.
noxi hat folgendes geschrieben::
Also kann der Grund fürs zu späte Abschicken ja nur Paddeligkeit sein und nichts mit anderen triftigen Gründen, oder?
Aufgrund der Temperaturen hat mein Vorhersagewerkzeug die Arbeit eingestellt...
Naja, ich meinte ja eigentlich nur, dass bei einer am 28. Dez fertiggestellten Abrechnung ja nun nicht damit argumentiert werden kann, man hätte wichtige Daten auf die man keinen Einfluss nehmen kann zu spät bekommen. Denn der 29. war ja ein Montag. Wenn man da gleich vormittags zur Post gegangen wäre, wäre der Poststempelder 29., spätestens aber der 30. geworden. Dann wäre der Brief ja normalerweise im alten Jahr auch noch angekommen. Aber so..
ich nehme mal an, dass eine Nachforderung vom Vermieter besteht, denn sonst denkt kein Mieter daran, den fristgerechten Zugang anzuzweifeln, wenn es Geld wiedergibt.
Überleg mal, würde Dein Vermieter Dir zuviel gezahlte Nebenkosten erstatten, auch wenn Du aus Paddeligkeit die Abrechnung nicht angefordert hast, obwohl Du mit einer Erstattung rechnen konntest.
Wenn ja, dann würde ich auch den umgekehrten Fall akzeptieren, schließlich bereichert es sich ja nicht persönlich, sondern fordert nur Deinen Verbrauch nach, für den er in Vorkasse getreten ist.
Aber ist Deine Entscheidung. Mir wäre ein entspanntes Verhältnis zum Vermieter lieber.
Grüße sendet
Karin _________________ Et hätt noch immer jot jejange !!!
ich nehme mal an, dass eine Nachforderung vom Vermieter besteht, denn sonst denkt kein Mieter daran, den fristgerechten Zugang anzuzweifeln, wenn es Geld wiedergibt.
Überleg mal, würde Dein Vermieter Dir zuviel gezahlte Nebenkosten erstatten, auch wenn Du aus Paddeligkeit die Abrechnung nicht angefordert hast, obwohl Du mit einer Erstattung rechnen konntest.
Wenn ja, dann würde ich auch den umgekehrten Fall akzeptieren, schließlich bereichert es sich ja nicht persönlich, sondern fordert nur Deinen Verbrauch nach, für den er in Vorkasse getreten ist.
Aber ist Deine Entscheidung. Mir wäre ein entspanntes Verhältnis zum Vermieter lieber.
Grüße sendet
Karin
Ich weiss, was du meinst. Aber in diesem Fall hab ich damit kein Problem. Erstens weil wir dort schon seit 2 Jahren ausgezogen sind, also Ex-Vermieter und zweitens, weil der Vermieter auch immer übergenau war mit Gelddingen etc. War nicht der sympathischste.
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