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Nebenkostenabrechnung (2007) verjährt?

 
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noxi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 00:05    Titel: Nebenkostenabrechnung (2007) verjährt? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage zu Verjährung von der Nebenkostenabrechnung 2007.

Wenn man Anfang dieses Jahres die Nebenkostenabrechnung 2007 (Abrechnungszeitraum war immer ein volles Kalenderjahr) bekommen hat. Und der Brief am 29. Dezember geschrieben wurde, Poststempel ist der 31. Dezember. Bekommen hat man den Brief allerdings erst am 2. Januar 2009.
Was gilt, Poststempel oder Zugang? Wer steht da überhaupt in der Beweispflicht (kein Einschreiben oder so...): Wie sieht das im Zweifelsfall bei einem Rechtsstreit aus und wie ist da generell die Rechtslage?

Danke im Voraus für eure Antworten...
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM muss den fristgerechten Zugang beweisen, kann er dies nicht hat er Pech gehabt. Kann er es, hat der Mieter Pech gehabt.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 07:38    Titel: Re: Nebenkostenabrechnung (2007) verjährt? Antworten mit Zitat

noxi hat folgendes geschrieben::
Was gilt, Poststempel oder Zugang?

Zugang.

 
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 08:44    Titel: Re: Nebenkostenabrechnung (2007) verjährt? Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
noxi hat folgendes geschrieben::
Was gilt, Poststempel oder Zugang?

Zugang.


Selbstverständlich richtig... und der Vermieter ist auch - Strider erwähnte es bereits - für die Rechtzeitigkeit des Zugangs beweispflichtig.
Sollte der Vermieter einen Zeugen für den rechtzeigen Zugang benennen, wird der Umschlag diese Aussage nicht erschüttern können.
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Jim Panse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 17:01    Titel: Re: Nebenkostenabrechnung (2007) verjährt? Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Sollte der Vermieter einen Zeugen für den rechtzeigen Zugang benennen, wird der Umschlag diese Aussage nicht erschüttern können.

Auf dem Umschlag soll sich ein Poststempel mit dem Datum "31.12.2008" befinden. Einziger möglicher Zeuge bei der Zustellung über die Post kann dann ja nur der Postbote sein...

Gruß
JP
_________________
in dubio pro leo!
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noxi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 17:18    Titel: Re: Nebenkostenabrechnung (2007) verjährt? Antworten mit Zitat

Jim Panse hat folgendes geschrieben::
RM hat folgendes geschrieben::
Sollte der Vermieter einen Zeugen für den rechtzeigen Zugang benennen, wird der Umschlag diese Aussage nicht erschüttern können.

Auf dem Umschlag soll sich ein Poststempel mit dem Datum "31.12.2008" befinden. Einziger möglicher Zeuge bei der Zustellung über die Post kann dann ja nur der Postbote sein...

Gruß
JP


Ja, genau, der Poststempel ist vom 31.12.2008.
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noxi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal danke für eure Antworten. Das ist ja schonmal gut...
Wegen dieser Geschichte mit unverschuldeter verspäteter Nebenkostenabrechnung kann ja eigentlich auch nichts kommen von der Vermieterin. Die Heikostenabrechnung ist von dem zuständigen Unternehmen Mitte Mai gekommen. Die Abrechnung selbst wurde am 28. Dezember zusammengestellt und das Anschreiben am 29. verfasst. Also kann der Grund fürs zu späte Abschicken ja nur Paddeligkeit sein und nichts mit anderen triftigen Gründen, oder?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 18:02    Titel: Re: Nebenkostenabrechnung (2007) verjährt? Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Sollte der Vermieter einen Zeugen für den rechtzeigen Zugang benennen
müßten beide aber doch wohl im Zweifel einem Richter nachvollziehbar erklären, wie ein Brief mit dem Poststempel von heute auch heute im Briefkasten des Empfängers gelandet sein (und man möge bitte jetzt nicht mit einen privaten Anbieter argumentieren, der genau das verspricht, das wäre nämlich Spekulation) und wie der Zeuge da auch noch dabei gewesen sein kann. Winken

noxi hat folgendes geschrieben::
Also kann der Grund fürs zu späte Abschicken ja nur Paddeligkeit sein und nichts mit anderen triftigen Gründen, oder?
Aufgrund der Temperaturen hat mein Vorhersagewerkzeug die Arbeit eingestellt... Auf den Arm nehmen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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noxi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 20:02    Titel: Re: Nebenkostenabrechnung (2007) verjährt? Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
RM hat folgendes geschrieben::
Sollte der Vermieter einen Zeugen für den rechtzeigen Zugang benennen
müßten beide aber doch wohl im Zweifel einem Richter nachvollziehbar erklären, wie ein Brief mit dem Poststempel von heute auch heute im Briefkasten des Empfängers gelandet sein (und man möge bitte jetzt nicht mit einen privaten Anbieter argumentieren, der genau das verspricht, das wäre nämlich Spekulation) und wie der Zeuge da auch noch dabei gewesen sein kann. Winken

noxi hat folgendes geschrieben::
Also kann der Grund fürs zu späte Abschicken ja nur Paddeligkeit sein und nichts mit anderen triftigen Gründen, oder?
Aufgrund der Temperaturen hat mein Vorhersagewerkzeug die Arbeit eingestellt... Auf den Arm nehmen


Lachen Naja, ich meinte ja eigentlich nur, dass bei einer am 28. Dez fertiggestellten Abrechnung ja nun nicht damit argumentiert werden kann, man hätte wichtige Daten auf die man keinen Einfluss nehmen kann zu spät bekommen. Denn der 29. war ja ein Montag. Wenn man da gleich vormittags zur Post gegangen wäre, wäre der Poststempelder 29., spätestens aber der 30. geworden. Dann wäre der Brief ja normalerweise im alten Jahr auch noch angekommen. Aber so..
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schumi8896
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2006
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo noxi,

ich nehme mal an, dass eine Nachforderung vom Vermieter besteht, denn sonst denkt kein Mieter daran, den fristgerechten Zugang anzuzweifeln, wenn es Geld wiedergibt.

Überleg mal, würde Dein Vermieter Dir zuviel gezahlte Nebenkosten erstatten, auch wenn Du aus Paddeligkeit die Abrechnung nicht angefordert hast, obwohl Du mit einer Erstattung rechnen konntest.

Wenn ja, dann würde ich auch den umgekehrten Fall akzeptieren, schließlich bereichert es sich ja nicht persönlich, sondern fordert nur Deinen Verbrauch nach, für den er in Vorkasse getreten ist.

Aber ist Deine Entscheidung. Mir wäre ein entspanntes Verhältnis zum Vermieter lieber.

Grüße sendet

Karin
_________________
Et hätt noch immer jot jejange !!!
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noxi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

schumi8896 hat folgendes geschrieben::
Hallo noxi,

ich nehme mal an, dass eine Nachforderung vom Vermieter besteht, denn sonst denkt kein Mieter daran, den fristgerechten Zugang anzuzweifeln, wenn es Geld wiedergibt.

Überleg mal, würde Dein Vermieter Dir zuviel gezahlte Nebenkosten erstatten, auch wenn Du aus Paddeligkeit die Abrechnung nicht angefordert hast, obwohl Du mit einer Erstattung rechnen konntest.

Wenn ja, dann würde ich auch den umgekehrten Fall akzeptieren, schließlich bereichert es sich ja nicht persönlich, sondern fordert nur Deinen Verbrauch nach, für den er in Vorkasse getreten ist.

Aber ist Deine Entscheidung. Mir wäre ein entspanntes Verhältnis zum Vermieter lieber.

Grüße sendet

Karin


Ich weiss, was du meinst. Aber in diesem Fall hab ich damit kein Problem. Erstens weil wir dort schon seit 2 Jahren ausgezogen sind, also Ex-Vermieter und zweitens, weil der Vermieter auch immer übergenau war mit Gelddingen etc. War nicht der sympathischste.
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