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Parkplatzproblematik durch Firmen und abgemeldetes Wohnmobil

 
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Scullyshome
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 11:40    Titel: Parkplatzproblematik durch Firmen und abgemeldetes Wohnmobil Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich freue mich, dass ich heute das erste Mal ein so aufschlussreiches Forum gefunden habe und hoffe auf Ihre Hilfe.

Um es kurz zu machen.

Ich habe zwei Fragen zur Rechstlage auf Grund einer Parkplatzproplematik:

1.Frage: Es stehen mehrere Wohnmobile mit Saisonkennzeichen auf einem öffentlichen Parkplatz vor unserem Haus. Dürfen die dort die Monate Parken bis sie wieder bewegt werden dürfen? Wenn Nein - welche Behörde ist dafür zuständig.

2. Frage: Ein Nachbar ist selbstständig und parkt seinen Firmenfuhpark mit mehreren PKW und Anhänger auf diesen öffentlichen Parkplatz. Der Parkplatz sollte jedoch den Anwohnern als Parkplatz dienen, die oft dadurch keine Parkmöglichkeit haben.
Ist da etwas zu machen?

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für Ihre Hilfe ! Lachen Lachen
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 12:25    Titel: Re: Parkplatzproblematik durch Firmen und abgemeldetes Wohnm Antworten mit Zitat

Scullyshome hat folgendes geschrieben::
Dürfen die dort die Monate Parken bis sie wieder bewegt werden dürfen?
Nein. Außerhalb der Gültigkeit der Saisonkennzeichen gelten die Fahrzeuge als abgemeldet und haben im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen.

Scullyshome hat folgendes geschrieben::
welche Behörde ist dafür zuständig
Ordnungsamt.

Scullyshome hat folgendes geschrieben::
Ist da etwas zu machen?
Rechtlich gesehen nein.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ein öffentlicher Parkplatz dient der Öffentlichkeit und nicht privaten Parkern. Allerdings kann es auch nicht sein, dass ein Privatunternehmen seine Fahrzeuge derartr abstellt, dass öffentliche Parkplätze dauerbelegt sind. Frage: Inwieweit ist das Parken auf diesem Parkplatz geregelt? Zeitlich begrenzt oder unbegrenzt?
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Scullyshome
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt 2 Mehfamilienhäuser mit insgesmt 16 Wohnungen und davor 1 Parkplatz.
Auf den Parkplatz passen ca. 13 PKW. Er benötigt für seinen Fuhrpark 2 Anhänger und 5 PKW. Der Parkplatz ist in einem Wohngebiet ohne zeitliche Regelung.
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Ein öffentlicher Parkplatz dient der Öffentlichkeit und nicht privaten Parkern.
Aus welchen Personengruppen besteht denn die Öffentlichkeit ,sofern sie sich nicht aus privaten Parkern und Unternehmern zusammensetzt?
Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Allerdings kann es auch nicht sein, dass ein Privatunternehmen seine Fahrzeuge derartr abstellt, dass öffentliche Parkplätze dauerbelegt sind.
Weshalb denn nicht? Gehören Unternehmer nicht zur Öffentlichkeit? Zur Finanzierung öffentlicher Parkflächen tragen doch vermutlich beide bei. (Und was ein Privatunternehmer sein soll und wie der sich von einem Unternehmer unterscheidet ist mir auch nicht bekannt.)
Scullyshome hat folgendes geschrieben::
Der Parkplatz sollte jedoch den Anwohnern als Parkplatz dienen, die oft dadurch keine Parkmöglichkeit haben.
Also ich erkenne hier nichts, woraus sich ein derartiger Anspruch ableiten liesse.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ist dieser öffentliche Parkplatz Privatgrund? Dann dürften die Wohnmobile dort sehr wohl parken.
Handelt es sich um keinen Privatgrund, dürfen dort natürlich auch die zugelassenen Fahrzeuge des Unternehmers parken. Für diese Fahrzeuge wird nämlich genauso Steuern gezahlt, wie für alle anderen zugelassenen Fahrzeug auch.
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Ist dieser öffentliche Parkplatz Privatgrund? Dann dürften die Wohnmobile dort sehr wohl parken.
Leider nein. Eigentumsverhältnisse spielen hier keine Rolle. Statt dessen kommt es darauf an, ob der Parkplatz zum öffentlichen Verkehrsraum gehört. Ist das der Fall, dann gelten dort auch alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen, insbesondere das Verbot, nicht zugelassene Fahrzeuge in den öffentlichen Verkehrsraum zu bringen oder dort zu belassen.

Die Wohnmobile dürfen außerhalb des ihnen zugedachten Zulassungszeitraumes dort nicht parken.

gez. Lempel
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt
Wie jetzt? Ich darf auf meinem privaten Stellplatz kein abgemeldetes Fahrzeug abstellen, nur weil der Stellplatz weder Kette noch Pöller oder Schranke hat und somit von jedermann tatsächlich genutz werden kann?
Woraus ergibt sich das denn?
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich darf auf meinem privaten Stellplatz kein abgemeldetes Fahrzeug abstellen, nur weil der Stellplatz weder Kette noch Pöller oder Schranke hat und somit von jedermann tatsächlich genutz werden kann?

M.E. ist das nicht zwangsläufig so. Es werden die tatsächlichen Gegebenheiten eine Rolle spielen. Eine, wie ich finde, ganz gute Erklärung zum öffentlichen Verkehrsraum findet sich hier:

http://www.fahrprofi.de/main/verkehrsrecht/verkehrsraum.html

Oben war aber von einem öffentlichen Parkplatz die Rede. Da gilt das, was OL Lempel geschrieben hat, auch wenn der Parkplatz sich in Privatbesitz befindet (z.B. Supermarktparkplatz).
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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