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Klage und Widerklage

 
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james_t.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 12:12    Titel: Klage und Widerklage Antworten mit Zitat

Hallo, hier ein interesantes Thema:

Ein Ehepaar pachtet eine Gaststätte, insgesamt gibt es drei Eigentümer. Das Paar kennt aber nur 2. Ein Pachtvertrag mit den zwei ersten Eigentümer wird unterschrieben. Nach einigen Wochen erhält das Paar Post vom Anwalt des dritten Eigentümers, der will nicht verpachten und droht über seinen Anwalt mit Zwangsräumung. Eine Frist wird gesetzt die Gaststätte zu räumen. Das ist der erste Teil des Falls.
Der Zweite geht so weiter: die Renovierung dauert statt 2 fast 6 Wochen, die ersten beiden Verpächter verweigern notwendige Instandsetzungen, die erst nach und nach auftauchen. Die Gaststätte wird denoch eröffnet und aufgrund der Streitigkeiten mit dem dritten Eigentümer, fehlender Investitionen für Reparaturen und gebäudetechnischer Auflagen der Lebensmittelüberwachung nach 8 Wochen wieder geschlossen. Die Pachtzahlungen werden ausgesetzt und der unvollständige Pachtvertrag fristlos gekündigt. Nach fast 3 Jahren klagen die ersten beiden Verpächter die fehlende Pacht plus 3 Monate Kündigungsfrist ein. Das Ehepaar wiederum legt Widerklage ein und fordert im Gegenzug Schadenersatz.
Was meint ihr wer da die besseren Karten hat...
Wenn ich von dem Urteil höre werde ich Euch imformieren...

LG
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Da braucht man schon eine sehr große und sehr gute Glaskugel.

Zu berücksichtigen ist u.a.:

* Konnten die 2 Eigentümer wirksam verpachten? Waren sie alleinvertretungsberechtigt? Haben die Pächter von der Eigentumssituation gewußt?

* Wer war zu den Instandsetzungen verpflichtet? Wurden die Verpächter beweisbar in Verzug gesetzt?

* Wer ist letztlich für welchen Schaden verantwortlich zu machen und wie ist die Beweislage?

(Um Buddhas Willen nicht beantworten, ich will nur deutlich machen, was man alles berücksichtigen muß.)

All sowas müßte man sich anschauen, um auch nur annähernd eine seriöse und sinnvolle Erfolgsprognose zu liefern. Schon das allein wäre ein guter Aufwand für einen Anwalt, der alle Unterlagen in Augenschein nehmen und zahlreiche Nachfragen stellen kann. Hier im Forum wird das nicht sinnvoll möglich sein.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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