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ALG II und zu berücksichtigendes Einkommen

 
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Mausezahn39
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Anmeldungsdatum: 26.12.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 14:40    Titel: ALG II und zu berücksichtigendes Einkommen Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen!

Familienvater A (verheiratet - 1 Sohn - 2 Stiefkinder) bekommt neben seinem Lohn noch ALG II zur Aufstockung.
Familie A hat nun zum 3. Mal erfolglos Kinderzuschlag beantragt, weil die zuständige ARGE nicht verstehen kann, warum der Kinderzuschlag nicht gewährt wird. Das hatte zur Folge, dass eine Weiterbewilligung der ARGE nur von Monat zu Monat erfolgt und nicht, wie vor der Arbeitsaufnahme gleich für ein halbes Jahr. Für Familie A bedeutet das, jeden Monat Rennerei und Diskussionen bei der ARGE.
Nun hat sich die zuständige Familienkasse die Mühe gemacht und mit der erneuten Ablehnung des Kinderzuschlags eine genaue Berechnung beigefügt. Aus dieser geht hervor, dass man dort mit einem völlig anderen zu berücksichtigendem Einkommen rechnet als die ARGE. Auch die Wohngeldstelle nimmt andere Zahlen zur Berechnung.
Ist es korrekt, dass es da keine allgemein gültigen Regeln für Behörden/Ämter gibt?

Familie A hängt zwischen Familienkasse, ARGE und Wohngeldstelle und niemand fühlt sich zuständig.
Die ARGE rechnet bereits Wohngeld an, wo noch keines geflossen ist, zahlt aber gleichzeitig nicht regelmässig aus, weil sie mit den Entscheidungen der Familienkasse nicht einverstanden ist. Die Familienkasse schiebt die Schuld der ARGE zu, weil es angeblich seit 01.10.2008 ein Gesetz gibt, nachdem die ARGE die Gewährung von Kinderzuschlag errechnen soll.
Familie A hat bereits einige kommunale Politiker auf ihr Problem aufmerksam gemacht, ist aber dort noch nicht so recht weiter gekommen. Auch die Bitte um Hilfe bei einem Arbeitslosenhilfeverein brachte keine Lösung.

Was kann Familie A noch tun, um ihr Problem zu lösen. Immerhin fehlt ihr monatlich einiges an Geld und niemand fühlt sich dafür zuständig.
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/GA-Vorrangige-Leistungen.pdf

Vielleicht hilft die o.g. neue HAndlungsanweisung der Arbeitsagentur weiter, bezieht sich auf Änderungen im Wohngeldgesetz ab 01/2009.
_________________
ausgezeichnet
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