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Verfasst am: 12.01.09, 13:29 Titel: Einkommensanrechnung bei Eingliederungshilfe gem. SGB XII
Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Der 22- jährige A erhält Eingliederungshilfe gemäß dem 6. Kapitel des SGB XII; u.a. werden die Kosten einer sozialen Einrichtung übernommen, in der A betreut wohnt.
Im Rahmen dessen erhält er einen mtl. Barbetrag in Höhe von 94,77 Euro gemäß § 35 SGB XII + 23,- Euro Kleidergeld.
A macht eine Ausbildung und erhält hierfür eine mtl. Ausbildungsvergütung in Höhe von 195,- Euro.
Hiervon erhält er für sich allerdings nur 25 %, also 48,75 Euro. Der Rest wird ihm bei den Sozialleistungen als Einkommen angerechnet.
Diesbezüglich würde mich die Rechtsgrundlage interessieren. Gemäß § 85 SGB XII (Einkommensgrenzen) sollte ihm doch seine Ausbildungsvergütung in Höhe von 195,- Euro voll verbleiben, oder sehe ich dies falsch?
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