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Kautionszinsen
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puschl
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Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Bad Kissingen

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:04    Titel: Kautionszinsen Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht kann mir ja einer dazu was sagen.

Wie sieht es eigentlich aus wenn der Ex Vermieter eine Kaution erhalten hat und diese nicht angelegt hat für die Mietsdauer.
Habe leider nur noch 2 Quittungen das wir Kaution bezahlt haben.
Oder kann ich auch mit den 2 Quittungen die ganze Kaution( Wunschtraum Sehr glücklich ) zurück verlangen?
Der Ex Vermieter muss doch Zinsen darauf bezahlen,kann mir einer sagen wie hoch diese sein müßten.
Würde es gerne dem Ex Vermieter mitteilen,ansonsten haut der uns bestimmt übers Ohr.

Bedanke mich für die Antworten.

Gruß
Puschl
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter muss die Kaution nach dem Gesetz von seinem Vermögen getrennt bei einer Bank aufbewahren. Er muss also ein sogenanntes Kautionskonto eröffnen. Die Kaution muss zu dem für Spareinlagen mit 3 Monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst werden. Der Vermieter macht sich u.U. auch strafbar, wenn er die Kaution nicht ordnungsgemäß anlegt hat. ( BGH WM 96, 53 ) Grundsätzlich hat der Mieter einen Anspruch darauf, das der Vermieter ihm nachweist, das die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist ( LG Kiel WM 88, 266 )
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Den üblichen Zinssatz kann man bei der Bank erfragen. Man sollte sich aber keine Hoffnungen machen, denn in den letzten Jahren lag der Zinssatz bei 0,5 bis 1,5% p.A., also so gut wie gar nichts.
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puschl
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Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Bad Kissingen

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal Danke für die Antworten.

Ich weiß es das der Vermieter Zinsbringend die Kaution anlegen muss.
Aber wir haben es erst voriges Jahr erfahren das es es nicht gemacht hat.
Weil er in einem Brief behauptet wir hätten garkeine gezahlt.

Wir haben die Kaution in Raten gezahlt und jeden Monat mit der Miete persöhnlich bei den Vermieter vorbei gebracht.
Dies wurde auch per Quittung aufgeführt.
das dumme ist nun,wir haben leider nur noch 2 Quittungen wo es aufgeführt ist das wir Kaution bezahlt haben.
Die restlichen Quittungen mit der aufgeführten Kaution sind wohl beim letzten Umzug abhanden gekommen.
Kann ich trotzdem die komplette Kaution verlangen,oder nur die 2 Beträge die auf der Quittungen stehen?

Gruß
Puschl
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter muss nachweisen das er die Kaution gezahlt hat. Ohne die dritte Quittung kann man nur die Zahlung von zwei Teilen der Kaution beweisen, nicht aber die volle Summe.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke aber, dass bei einem Streitfall der Richter die berechtigte Frage stellen wird, wieso der VM die 3.Rate nicht angemahnt hat. Daher liegt garantiert die Tendez da das der Version des Mieters mehr Glauben geschenkt wird.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Ich denke aber, dass bei einem Streitfall der Richter die berechtigte Frage stellen wird, wieso der VM die 3.Rate nicht angemahnt hat. Daher liegt garantiert die Tendez da das der Version des Mieters mehr Glauben geschenkt wird.


Grundsätzlich ist ein Richter weitesgehend frei in der Beweiswürdigung. Voraussetzung für eine Beweiswürdigung ist allerdings, dass es überhaupt einen Beweis gibt. Der Mieter ist beweispflichtig für die Zahlung. Wird kein Beweis für eine Zahlung erbracht, gibt es auch nichts zu würdigen.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Wird kein Beweis für eine Zahlung erbracht, gibt es auch nichts zu würdigen.
Wie - Aussagen zählen neuerdings nicht mehr? Geschockt
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puschl
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Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Bad Kissingen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo @ktown,

der Mieter brauchte ja nichts anzumahnen,weil wir ja die komplette Kaution geleistet haben,zwar in kleinen Raten aber sie ist bezahlt worden.
Das wurde mir ja auch immer als Quittung ausgehändigt,somal der Vermieter nur 2 Strassen weiter wohnte.
Wenn wir nichts geleistet hätten an Kaution, dann wäre der Vermieter öfters vor der Türe gestanden.
Also habe ich wohl null Chance an die restliche Kaution zugelangen ohne Quittungen,ausser die 2 die ich noch gefunden habe?

Gruß
Puschl
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also habe ich wohl null Chance an die restliche Kaution zugelangen ohne Quittungen,ausser die 2 die ich noch gefunden habe?
Hmm, weiss denn der VM, dass der M nur noch zwei Quittungen hat? M könnte doch einfach seine Mietsicherheit inkl. Zins zurückverlangen und schauen, was passiert.

Grüße
KurzDa
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puschl
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Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Bad Kissingen

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo @KurzDa,

der frühere VM meinte ja wir hätten garkeine Kaution bezahlt.
Ich habe darauf hin alle Quittungen gesucht,aber wie schon gesagt nur 2 Stück gefunden.
Wenn ich darauf bestanden oder bestehen würde das ich die volle Kaution zurück haben will,würde der VM damit kommen das ich es ihm zeigen solle das ich Kaution bezahlt habe.
Das könnte ich nur mit 2 Quittungen machen.

Gruß
Puschl
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn nur zwei Quittungen da ist kann auch nur das Geld für 2 diese beiden Quittungen verlangt werden. Alles andere wird mangels Beweisen scheitern. Der VM behauptet er hätte nur 2 Zahlungen erhalten und dann muss der Mieter nachweisen das er die dritte auch gezahlt hat. Ohne Quittung kann er dies nicht.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten wir nicht bereits weiter oben geklärt, daß ein Gericht im Zweifel frei ist in der Beweiswürdigung? Geschockt
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Redfox
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Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Welchen Beweis bietet der Mieter denn an, den das Gericht würdigen kann?
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Welchen Beweis bietet der Mieter denn an, den das Gericht würdigen kann?

Er bietet den Beweis der 2 Quittungen und seine Aussage, dass er die dritte Rate auch gezahlt hat.
Klar muß letztlich der Richter alle Aussagen und Beweise bewerten und abwägen. Ich denke aber der VM hat da schon schlechtere Karten, da er ja behauptet das garkeine Kaution gezahlt wurd. Durch diese Lüge wirkt er vor Gericht schon einmal unglaubwürdig.
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