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Jonas2008 Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.09.2008 Beiträge: 19
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Verfasst am: 12.01.09, 15:36 Titel: Baurechnung weicht erheblich vom Angebot ab |
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Hallo,
Bauherr B hat vom Auftragnehmer A ein Angebot zur Erstellung von zwei Brunnen für eine Grundwasserheizung erhalten. In diesem Angebot war der Förderbrunnen als Position "Föderbrunnen 1 Stck 1.425 Euro" ausgewiesen und im Angebotspreis von ca. 3.000 Euro enthalten. Der Schluckbrunnen wurde als Position "Schluckbrunnen Stck 904 Euro nur E-Preis" ausgewiesen, er war aber nicht im Angebotspreis enthalten. Der Rechnungsbetrag war entsprechend um 904 Euro höher als der Angebotspreis.
Ist diese Angebotsdarstellung zulässig ? Muß von B, der kein Bauprofi ist, erwartet werden dass er das Angebot durchschaut ? Kann B die Zahlung des Schluckbrunnens verweigern ?
Gruß Jonas |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 12.01.09, 17:22 Titel: |
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Gab es weitere Angebote und um wieviel höher waren die? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Jonas2008 Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.09.2008 Beiträge: 19
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Verfasst am: 13.01.09, 08:43 Titel: |
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B erhielt ein weiteres Angebot über ca. 3.500 Euro, bei diesem Angebot waren beide Brunnen im Angebotspreis enthalten. |
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ktown FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 13.01.09, 10:18 Titel: |
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Dann sollte man A den Vorschlag unterbreiten, dass man 3500 zahlt und fertig.
Grundsätzlich muß ein Angebot eindeutig alle Positionen enthalten und es wäre auch von Vorteil, wenn unter dem Strich eine Gesamtsumme stehen würde, aber die Kosten für den Anwalt das Gericht und den Gutachter würden letztlich teurer und es käme auch nur ein Vergleich raus. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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norti FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.03.2007 Beiträge: 71
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Verfasst am: 13.01.09, 10:30 Titel: |
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Es ist nur ein Angebot ... d.h. die realen Kosten können und dürfen auch höher sein - ich glaube ein akzeptierter Rahmen liegt irgendwo bei um die 10% ... Wenn das (finale?) Angebot bei 3500 € lag + 10% = 3850 € ... dann ist die Rechnung mit 3904 € IMHO eh "normal" ... |
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Jonas2008 Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.09.2008 Beiträge: 19
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Verfasst am: 13.01.09, 12:46 Titel: |
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Das weitere Angebot war von einem Wettbewerber, nicht vom Auftragnehmer:
Angebot Auftragnehmer: 3.000 Euro
Rechnung Auftragnehmer: 3.904 Euro
Angebot Wettbewerber: 3.500 Euro |
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Chub FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 14.01.09, 11:13 Titel: |
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Vorrausgesetzt das Angebot war ein Einheitspreisangebot, dann ist die Auspreisung von Eventual- oder Alternativpositionen rechtmäßig.
Frage ist, hat der Auftraggeber die Eventual- oder Alternativposition auch explizit beauftragt und wurde sie auch erstellt/geliefert?
Dann ist sie auch zu bezahlen und eine Preisschacherei in Nachhinein hat keine rechtliche Grundlage. _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus |
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elrey FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.07.2006 Beiträge: 30
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Verfasst am: 22.01.09, 17:56 Titel: |
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schwierig zu sagen ohne Details, wenn das Angebot über ZWEI Brunen ging, wieso war dannd arin nur einer aufgeführt ... aber grds. ist von jedermann zu erwarten, dass er ein Angebot ausmerksam durchliest bevor er einen Auftrag ereilt. |
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Jonas2008 Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.09.2008 Beiträge: 19
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Verfasst am: 28.01.09, 09:46 Titel: |
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Wenn jetzt Bauherr B vom Auftragnehmer A einen Abschlag von 904 Euro einbehält, besteht dann das Risiko dass A den Brunnen abbauen könnte ? In VOB /B § 16 Zahlung Punkt 5 ist lediglich die Rede davon, dass der Auftragnehmer eine Nachfrist setzen und ggf. Zinsen verlangen kann. |
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