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Verfasst am: 12.01.09, 15:42 Titel: mit welche Kosten vss. zu rechnen nach Restschuldbefreiung?
Hallo!
Läuft alles weiter nach "Plan" ist i.K. mit der Restschuldbefreiung zu rechnen, mit welchen Kosten muss A nach Abschluss rechnen, wenn sämtliche Verfahrenskosten gestundet wurden?
Die Verfahreskosten setzen sich zusammen aus den Kosten des
a Gerichts;
b. Insolvenzverwalters/Treuhänders;
c. Treuhänders in der WVP;
a. bei gestundeten Verfahrenskosten ist von keiner Masse auszugehen -> 100,-
(keine Gutachtenerstellung, ansonsten Gutachterkosten extra).
zzgl. Veröffentlichungskosten, die erheblich sein können, wenn vorher nicht im
Internet veröffentlicht worden ist.
b. ist abhängig ob Regel -( ca. 670 EUR) oder Verbraucherverfahren (335,-)
c. ca. 600,-
mit 1.900,00 EUR wäre man bei einem solchen Altverfahren auf der sicheren Seite _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Im Hinblick auf die Vergütung für Insolvenzverwalter und Treuhänder bist du aber an eine alte InsVV geraten. Diese Beträge wurden nämlich erhöht. Die Mindestvergütung für den IV beträg schon seit einigen Jahren gem. § 2 Abs. 2 InsVV 1.000,00 € zzgl. evtl. Erhöhungbeiträge für eine gewisse Anzahl von Gläubigern, Auslagen und MwSt.
Beim Treuhänder sind es mind. 600,00 €, § 13 InsVV.
bewusst habe ich eine alte InsVV geschnappt, da der Fredstarter sprach von "i.K.". Damit habe ich eine Beendigung im Laufe dieses Jahres unterstellt, ergo Eröffnung im Laufe des Jahres 2003. Somit noch die alte InsVV _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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