Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 12.01.09, 16:28 Titel: unterhalt ab 18 , keine schule , keine ausbildung
meine frage.
sohn wird 18 jahre. wohnt bei mutter.ich zahle unterhalt ( titel endet am 18 geburtstag)
hat der junge noch unterhaltsanspruch, wenn er werder eine schule besucht noch einer ausbildung nachgeht.
freue mich über antworten.
wie ist die rechtslage.
gruss
hallo herr peter h.
wenn meine info korrekt ist. hat der sohn nur anspruch auf unterhalt, wenn er eine regelschule besucht oder eine ausbildung beginnt.
wenn keines von beiden zutrifft, soll er ab 18 jahren keinen anspruch mehr auf ku haben.
das trifft so ganz allgemein zu. Aber wie gesagt, nimmt das volljährige Kind zu einem späteren Zeitpunkt z.B. eine Ausbildung auf, kann der Unterhaltsanspruch ggf. quasi wieder aufleben.
Zu beachten ist ferner, dass ab Volljährigkeit beide Elternteile anteilig zum Barunterhalt verpflichtet sind.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.