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unterhalt ab 18 , keine schule , keine ausbildung

 
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teamworx
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:28    Titel: unterhalt ab 18 , keine schule , keine ausbildung Antworten mit Zitat

meine frage.
sohn wird 18 jahre. wohnt bei mutter.ich zahle unterhalt ( titel endet am 18 geburtstag)
hat der junge noch unterhaltsanspruch, wenn er werder eine schule besucht noch einer ausbildung nachgeht.
freue mich über antworten.
wie ist die rechtslage.
gruss
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wohl so allgemein, nein. Wenn er aber eine Ausbildung aufnimmt, kann der Unterhaltsanspruch wieder aufleben.
_________________
Gruß
Peter H.
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teamworx
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 14:22    Titel: vielen dank Antworten mit Zitat

hallo herr peter h.
wenn meine info korrekt ist. hat der sohn nur anspruch auf unterhalt, wenn er eine regelschule besucht oder eine ausbildung beginnt.
wenn keines von beiden zutrifft, soll er ab 18 jahren keinen anspruch mehr auf ku haben.

vielen dank für ihre antwort

mfg m.k
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo m.k.,

das trifft so ganz allgemein zu. Aber wie gesagt, nimmt das volljährige Kind zu einem späteren Zeitpunkt z.B. eine Ausbildung auf, kann der Unterhaltsanspruch ggf. quasi wieder aufleben.

Zu beachten ist ferner, dass ab Volljährigkeit beide Elternteile anteilig zum Barunterhalt verpflichtet sind.

Vgl. auch diese Infos oder auch diese Seite.
_________________
Gruß
Peter H.
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