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Chikinki FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.12.2008 Beiträge: 156
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Verfasst am: 12.01.09, 17:56 Titel: EBK ...was gehört dazu? |
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Welche wichtigen Teile gehören zum Bestand,wenn in einem Wohnungs-Inserat "EBK" angegeben wird?
Muss z.B. ein Kühlschrank vorhanden sein? |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 12.01.09, 18:05 Titel: |
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Von 'Müssen' kann hier kaum die Rede sein. Es gibt keine Vorschriften dafür, was sich hinter einer Abkürzung zu verbergen hat. Man wird also den Inserenten fragen müssen, was er damit meint. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 12.01.09, 18:07 Titel: |
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| Zitat: | Muss z.B. ein Kühlschrank vorhanden sein?
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Muß nicht - kann aber.
Kein Mieter wird gezwungen eine nicht nach seinem Bedarf eingerichtete Küche zu mieten. |
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Volker Kles FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.09.2008 Beiträge: 580
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Verfasst am: 12.01.09, 18:18 Titel: |
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Ist die EBK schon drin, wurde gemietet wie besichtigt, ist sie erst noch einzubauen, muß sie - wenn eine Beschreibung fehlt - der "Üblichkeit" entsprechen. So wie ein Auto auch ohne besondere Angabe einen Motor haben muß, gehören zu einer EBK heutzutage als Grundausstattung Herd und Kühlschrank, nicht aber Backofen, Dunstabzugshaube TK-Schrank oder Spülmaschine. _________________ Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 12.01.09, 18:23 Titel: |
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Dieses 'Muss' ergibt sich aber erst aus dem Vertrag und nicht schon aus dem Inserat. Allerdings wird in keinem Vertrag 'EBK' drin stehen.
- Vielleicht heißt das aber auch "Ein Bekloppter wohnt im Keller".  _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Chikinki FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.12.2008 Beiträge: 156
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Verfasst am: 12.01.09, 18:33 Titel: |
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| Volker Kles hat folgendes geschrieben:: | | ... So wie ein Auto auch ohne besondere Angabe einen Motor haben muß, gehören zu einer EBK heutzutage als Grundausstattung Herd und Kühlschrank, nicht aber Backofen, Dunstabzugshaube TK-Schrank oder Spülmaschine. |
Also ist ein Kühlschrank schon Pflicht?! Ist das gesetzlich irgendwo festgehalten? |
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Chikinki FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.12.2008 Beiträge: 156
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Verfasst am: 12.01.09, 18:39 Titel: |
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| Karsten hat folgendes geschrieben:: | Dieses 'Muss' ergibt sich aber erst aus dem Vertrag und nicht schon aus dem Inserat. Allerdings wird in keinem Vertrag 'EBK' drin stehen.
- Vielleicht heißt das aber auch "Ein Bekloppter wohnt im Keller".  |
So ein Inserat ist doch ein Angebot und muss eigentlich auch das halten,was es verspricht... |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 12.01.09, 18:50 Titel: |
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| Solange das Inserat nicht Bestandteil des Mietvertrages wird, kann da eigentlich alles drin stehen egal ob es zutrifft oder nicht. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 12.01.09, 19:03 Titel: |
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Zumal es ja eben auch keine verpflichtende Definition von "EBK" gibt.
Außerdem ist eine Zeitungsannounce eben kein 'Angebot', sondern die Aufforderung an den Leser, eines zu unterbreiten. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Volker Kles FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.09.2008 Beiträge: 580
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Verfasst am: 12.01.09, 19:33 Titel: |
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| Chikinki hat folgendes geschrieben:: | | Also ist ein Kühlschrank schon Pflicht?! Ist das gesetzlich irgendwo festgehalten? | Nein. _________________ Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben |
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wido FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2006 Beiträge: 178 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 12.01.09, 20:12 Titel: |
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| @migo hat folgendes geschrieben:: | | Zitat: | Muss z.B. ein Kühlschrank vorhanden sein?
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Muß nicht - kann aber.
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Zumal in der heutigen Zeit die Leute vielfach so einen separaten stehenden, riesigen Kühlschrank mit allem Schnickschnack (Doppeltüren, Eiswürfelzubereiter, Kaltwasserspender etc, halt amerikanisch) bevorzugen . Den kann man dann auch bei Umzug in die nächste Hütte mitnehmen .
 _________________ Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 12.01.09, 23:16 Titel: |
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Bei einem Inserat EBK kann es sich allein schon nur um den Torso mit Türen einer EBK handeln.
Das heißt: Es gibt Unter und Hängeschränke.
Wobei der Vermieter weder eine Spüle noch den Kran stellen muss sondern nur den Wasseranschluss.
Und fertig ist die Laube äääh Küche.
Wenn, Elektrogeräte, egal ob Kühlschrank, Kochplatten, Backofen, Geschirrspüler usw. die in der Küche mit verbaut sein sollten, müssten diese aufgeführt sein.
Sind diese nicht aufgeführt, gilt die Küche als " Gemietet wie gesehen " und der Mieter muss sich das was er haben will selbst an Land ziehen.
Vorweg gesagt:
Nur bei einem Entfernen der mit vermieteten Küche und das Einbauen der eigenen Küche, da sollte der Mieter vorsichtig sein da dies nicht so einfach ist .
Siehe hier, es ist zwar kein BGH Urteil welches hier oft gefordert wird, aber man kann sich daran orientieren.
https://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=11192&suchworte=
Gruß pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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Chikinki FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.12.2008 Beiträge: 156
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Verfasst am: 13.01.09, 09:43 Titel: |
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| Wie sieht es eigentlich aus,wenn eine relativ neue Küche zum Mietgegenstand gehört,diese aber nach längerer Mietzeit total unbrauchbar ist.Kann der Vermieter diese dem Mieter nach Auszug in Rechnung stellen bzw.mit der Mietkaution verrechnen?? |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 13.01.09, 09:49 Titel: |
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Die 'normale' Abnutzung der gemieteten Gegenstände ist mit der Miete abgegolten. Alles was darüber hinaus geht, kann einen Schadenersatzanspruch begründen, der wiederum gegen die Kaution aufrechenbar ist. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 13.01.09, 09:57 Titel: |
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| Volker Kles hat folgendes geschrieben:: | | So wie ein Auto auch ohne besondere Angabe einen Motor haben muß,.... |
Woraus ergibt sich DAS denn??? Eine Anzeige "Verkaufe Auto, VHB 200 Euro" lässt sich keinesfalls so interpretieren, dass ein Motor (etwa noch ein funktionsfähiger) eingebaut ist... |
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