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EBK ...was gehört dazu?
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Chikinki
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Anmeldungsdatum: 27.12.2008
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:56    Titel: EBK ...was gehört dazu? Antworten mit Zitat

Welche wichtigen Teile gehören zum Bestand,wenn in einem Wohnungs-Inserat "EBK" angegeben wird?
Muss z.B. ein Kühlschrank vorhanden sein?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Von 'Müssen' kann hier kaum die Rede sein. Es gibt keine Vorschriften dafür, was sich hinter einer Abkürzung zu verbergen hat. Man wird also den Inserenten fragen müssen, was er damit meint.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muss z.B. ein Kühlschrank vorhanden sein?




Muß nicht - kann aber.

Kein Mieter wird gezwungen eine nicht nach seinem Bedarf eingerichtete Küche zu mieten.
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die EBK schon drin, wurde gemietet wie besichtigt, ist sie erst noch einzubauen, muß sie - wenn eine Beschreibung fehlt - der "Üblichkeit" entsprechen. So wie ein Auto auch ohne besondere Angabe einen Motor haben muß, gehören zu einer EBK heutzutage als Grundausstattung Herd und Kühlschrank, nicht aber Backofen, Dunstabzugshaube TK-Schrank oder Spülmaschine.
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Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses 'Muss' ergibt sich aber erst aus dem Vertrag und nicht schon aus dem Inserat. Allerdings wird in keinem Vertrag 'EBK' drin stehen.

- Vielleicht heißt das aber auch "Ein Bekloppter wohnt im Keller". Winken
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Chikinki
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Anmeldungsdatum: 27.12.2008
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
... So wie ein Auto auch ohne besondere Angabe einen Motor haben muß, gehören zu einer EBK heutzutage als Grundausstattung Herd und Kühlschrank, nicht aber Backofen, Dunstabzugshaube TK-Schrank oder Spülmaschine.


Also ist ein Kühlschrank schon Pflicht?! Ist das gesetzlich irgendwo festgehalten?
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Chikinki
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Anmeldungsdatum: 27.12.2008
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Dieses 'Muss' ergibt sich aber erst aus dem Vertrag und nicht schon aus dem Inserat. Allerdings wird in keinem Vertrag 'EBK' drin stehen.

- Vielleicht heißt das aber auch "Ein Bekloppter wohnt im Keller". Winken


So ein Inserat ist doch ein Angebot und muss eigentlich auch das halten,was es verspricht...
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Solange das Inserat nicht Bestandteil des Mietvertrages wird, kann da eigentlich alles drin stehen egal ob es zutrifft oder nicht.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zumal es ja eben auch keine verpflichtende Definition von "EBK" gibt. Winken
Außerdem ist eine Zeitungsannounce eben kein 'Angebot', sondern die Aufforderung an den Leser, eines zu unterbreiten.
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Chikinki hat folgendes geschrieben::
Also ist ein Kühlschrank schon Pflicht?! Ist das gesetzlich irgendwo festgehalten?
Nein.
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Gruß
V.K.
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Muss z.B. ein Kühlschrank vorhanden sein?


Muß nicht - kann aber.

Zumal in der heutigen Zeit die Leute vielfach so einen separaten stehenden, riesigen Kühlschrank mit allem Schnickschnack (Doppeltüren, Eiswürfelzubereiter, Kaltwasserspender etc, halt amerikanisch) bevorzugen . Den kann man dann auch bei Umzug in die nächste Hütte mitnehmen .
Verlegen
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem Inserat EBK kann es sich allein schon nur um den Torso mit Türen einer EBK handeln.

Das heißt: Es gibt Unter und Hängeschränke.

Wobei der Vermieter weder eine Spüle noch den Kran stellen muss sondern nur den Wasseranschluss.

Und fertig ist die Laube äääh Küche.

Wenn, Elektrogeräte, egal ob Kühlschrank, Kochplatten, Backofen, Geschirrspüler usw. die in der Küche mit verbaut sein sollten, müssten diese aufgeführt sein.

Sind diese nicht aufgeführt, gilt die Küche als " Gemietet wie gesehen " und der Mieter muss sich das was er haben will selbst an Land ziehen.

Vorweg gesagt:

Nur bei einem Entfernen der mit vermieteten Küche und das Einbauen der eigenen Küche, da sollte der Mieter vorsichtig sein da dies nicht so einfach ist .

Siehe hier, es ist zwar kein BGH Urteil welches hier oft gefordert wird, aber man kann sich daran orientieren. Winken

https://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/index.html?id=11192&suchworte=

Verlegen Gruß pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Chikinki
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Anmeldungsdatum: 27.12.2008
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es eigentlich aus,wenn eine relativ neue Küche zum Mietgegenstand gehört,diese aber nach längerer Mietzeit total unbrauchbar ist.Kann der Vermieter diese dem Mieter nach Auszug in Rechnung stellen bzw.mit der Mietkaution verrechnen??
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die 'normale' Abnutzung der gemieteten Gegenstände ist mit der Miete abgegolten. Alles was darüber hinaus geht, kann einen Schadenersatzanspruch begründen, der wiederum gegen die Kaution aufrechenbar ist.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
So wie ein Auto auch ohne besondere Angabe einen Motor haben muß,....


Woraus ergibt sich DAS denn??? Eine Anzeige "Verkaufe Auto, VHB 200 Euro" lässt sich keinesfalls so interpretieren, dass ein Motor (etwa noch ein funktionsfähiger) eingebaut ist...
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