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Bert_54 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 12.01.09, 20:34 Titel: Reisekosten zur Reaktivierungsuntersuchung |
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Ein ehem. Beamter der Deutschen Post AG soll zur Reaktivierungsuntersuchung aus dem Ausland anreisen. Bekommt er Reisekosten? Es können doch erhebliche Kosten aufkommen (Flugreise, Hotel). |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 12.01.09, 20:41 Titel: |
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Hallo,
m.E. nein, weil der Aufenthalt im Ausland dem Privatbereich zuzuordnen ist.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Antione Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.01.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 13.01.09, 06:10 Titel: |
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...und was wäre, wenn er dort einen ordnungsgemäß angemeldeten 2. Wohnsitz unterhält ?
Das soll ja auch schon mal vorkommen . |
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derrick FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 604
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Verfasst am: 13.01.09, 10:12 Titel: |
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...auf jeden Fall einen Reisekostenantrag stellen. Die Rechtsgrundlage bei einer evt. Ablehnung müsste dann ja genannt werden - würde mich auch interessieren.
mfg |
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Bert_54 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 13.01.09, 10:34 Titel: |
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Da habe ich was losgetreten. Die einladende Dienststelle weiss selbst nicht, wie dass geregelt ist. Man hat es sich einfach gemacht, Einladung geschickt ohne über die Kosten nachzudenken. Werde mal berichten, wie es ausgeht. Im Reisekostenrecht habe ich mit googeln nichts passendes gefunden. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 13.01.09, 10:55 Titel: |
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Antione hat folgendes geschrieben:: | ...und was wäre, wenn er dort einen ordnungsgemäß angemeldeten 2. Wohnsitz unterhält ?
Das soll ja auch schon mal vorkommen . |
Dann hätte man immer noch einen ersten Wohnsitz im Inland, oder? _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Antione Interessierter
Anmeldungsdatum: 08.01.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 13.01.09, 11:42 Titel: |
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.... dann drehen wir das einfach um. Der Beamte, der sich aufgrund DU im vorgez.Ruhestand befindet, hat in Deutschland keinen Wohnsitz mehr, da an seinem jetzigen Wohnort das Klima besser für seine Gesundheit ist.
Wat nu ??
Grüße
Antione |
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lawyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
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Verfasst am: 14.01.09, 07:45 Titel: |
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1. Der Beamte ist verpflichtet, sich Nachuntersuchungen zu unterziehen. Wenn er umzieht, so fällt das in seine Privatsphäre. Die Kosten dafür sind vom Beamten zu tragen.
2. Das Reisekostenrecht ist keine Grundlage, denn es gilt nur dienstliche Verrichtungen von aktiven Beamten. Dies ist der Ruhestandsbeamte nun einmal nicht. |
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derrick FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 604
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Verfasst am: 14.01.09, 11:22 Titel: |
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lawyer hat folgendes geschrieben:: | 1. Der Beamte ist verpflichtet, sich Nachuntersuchungen zu unterziehen. Wenn er umzieht, so fällt das in seine Privatsphäre. Die Kosten dafür sind vom Beamten zu tragen.
2. Das Reisekostenrecht ist keine Grundlage, denn es gilt nur dienstliche Verrichtungen von aktiven Beamten. Dies ist der Ruhestandsbeamte nun einmal nicht. |
Hallo,
also bei den mir bekannten Fällen erhalten die Betroffenen (allerdings kenne ich nur "Inländer") ihre Reisekosten zu Reaktivierungsuntersuchungen erstattet.
Auch Ruhestandsbeamte sind doch weiterhin Beamte, oder irre ich da?
Hier mal ein Reisekostengesetz (es gibt ja mehrere) zur Ansicht:
http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/RKG_RP.htm
mfg |
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Bert_54 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 14.01.09, 12:05 Titel: |
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1.)Der Beamte hat bisher bei den Untersuchungen Reisekosten erhalten, allerdings wohnte er da noch im Inland. Der Umzug ins Ausland ist der Versorgungsdienststelle gemeldet und einem Beamten im Runestand nicht verboten. Warum soll sich an den Reisekosten was ändern?
2.)Macht es überhaupt Sinn, einen ehemaligen Beamten der Deutschen Post zur Reaktivierungsuntersuchung einzuladen? Vierzigjährige !!! werden nach Hause geschickt; und dann bittet man Beamte, die fast fünf Jahre im Vorruhestand sind, bald 55 Jahre alt, zur Reaktivierungsuntersuchung. Es wird mit Sicherheit kein Beamter bei der Deutschen Post reaktiviert werden. Da sollte sich die einladende Dienststelle doch über den Sinn und die Kosten der Untersuchung Gedanken machen. Die letzte Untersuchung dauerte kaum fünf Minuten. |
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Leon6 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 613
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Verfasst am: 01.02.09, 16:31 Titel: |
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Bert_54 hat folgendes geschrieben:: | 1.)Der Beamte hat bisher bei den Untersuchungen Reisekosten erhalten, allerdings wohnte er da noch im Inland. Der Umzug ins Ausland ist der Versorgungsdienststelle gemeldet und einem Beamten im Ruhestand nicht verboten. Warum soll sich an den Reisekosten was ändern? |
Die Meldung an die Versorgungsdienststelle über den neuen Wohnort ändert aber nichts an den Bestimmungen in der Reisekostenverordnung. Deren Inhalt ist unabhängig von der Meldung relevant. In der Regel werden Auslandsreisekosten, wie im dargestellten SV, nicht ersetzt (alle PNU und Bahn).
Bert_54 hat folgendes geschrieben:: | 2.)Macht es überhaupt Sinn, einen ehemaligen Beamten der Deutschen Post zur Reaktivierungsuntersuchung einzuladen? Vierzigjährige !!! werden nach Hause geschickt; und dann bittet man Beamte, die fast fünf Jahre im Vorruhestand sind, bald 55 Jahre alt, zur Reaktivierungsuntersuchung. Es wird mit Sicherheit kein Beamter bei der Deutschen Post reaktiviert werden. Da sollte sich die einladende Dienststelle doch über den Sinn und die Kosten der Untersuchung Gedanken machen. Die letzte Untersuchung dauerte kaum fünf Minuten. |
Sinn und Unsinn sind hier ohne Bedeutung. Als (Bundes)beamter haben sie bestimmte Pflichten gegenüber Ihrem Dienstherrn, denen sie als aktiver, aber auch als Ruhestandsbeamter nachzukommen haben und zwar bis zu Ihrem Ableben. Der Dienstherr (Bund) ist auch gehalten, bei DDU-Beamten regelmäßig (alle 5 Jahre) Nachuntersuchungen durchzuführen. Dabei ist es unerheblich, ob eine Wiedereingliederung derzeit beabsichtigt ist oder nicht (gilt auch und besonders für PNU). Der Aufforderung zur Untersuchung ist nachzukommen.
Ein wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzter Beamter ist auch verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihm im Dienstbereich seines früheren Dienstherrn ein Amt seiner früheren oder einer anderen Laufbahn mit mindestens demselben Endgrundgehalt übertragen werden soll und zu erwarten ist, dass der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügt.
Haben Bundesbeamte das 55.Lebensjahr bereits vollendet und sind seit Beginn des Ruhestandes fünf Jahre abgelaufen, so ist hierfür die Zustimmung der Betroffenen erforderlich. Hier gelten aber vermutlich unterschiedliche Gesetze bei Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten und möglicherweise ebenso Unterschiede in den einzelnen Bundesländer und Kommunen.
In Ihrem Fall will der Dienstherr, wie er es häufig vor Ablauf der 5-Jahresfrist bzw. vor Erreichen des 55. Lebensjahres tut, Sie noch einmal mit einer abschließenden Reaktivierungsuntersuchung beglücken. _________________ bombing for freedom is like fucking for virginity
___________________
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alle anderen nutzen bitte den in der Mitte |
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Bert_54 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.09.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 07.02.09, 16:35 Titel: |
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Reisekosten gibt es ab Grenze.
Die Postbetriebsärztin ist der Meinung, der Beamte hat sich so gut erholt, dass er wieder arbeiten kann. Mal schauen, was die Dienststelle tut. Holt sie einen 54-jährigen wirklich zurück ? |
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boxer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2005 Beiträge: 137
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Verfasst am: 07.02.09, 17:44 Titel: |
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Zitat: | Die Postbetriebsärztin ist der Meinung, der Beamte hat sich so gut erholt, dass er wieder arbeiten kann |
Also darf man nie erwähnen, daß man im Ausland gesundheitliche Besserungen erziehlt?!
Viel Glück! |
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