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Tierhaltung: Sind Insekten Kleintiere im Käfig?

 
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Petra_44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 59
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 21:50    Titel: Tierhaltung: Sind Insekten Kleintiere im Käfig? Antworten mit Zitat

Hallo Wissende,

vorhin habe ich mir schon die Postings hier zum Thema Tierhaltung durchgelesen. Diesen entnehme ich, dass ein Aquarium grundsätzlich zu dulden ist, auch so etwas wie ein Hamster oder Vogel im Käfig, weil man die Tierhaltung nicht so pauschal ausschließen darf.

Wie sieht es denn mit Insekten aus? Wenn im Mietvertrag Tierhaltung explizit ausgeschlossen ist, kann man sie dann trotzdem mitnehmen, weil sie mit zu den Kleintieren zählen, die man nicht ausschließen kann, oder kann einem der Vermieter - womöglich fristlos - kündigen? Macht es einen Unterschied, welche Insekten es sind?

Konkret geht es um Stabheuschrecken, Grillen, eine Gottesanbeterin und die Futtertiere für die Gottesanbeterin (z.B. Krullfliegen oder Mikroheimchen). Die Insekten werden auch alle artgerecht gehalten und haben keinen Freigang in der Wohnung. Winken Es wären drei kleine Terrarien und die Futtertiere würden in der Verkaufsverpackung bleiben.

Es ist halt eine Horrorvorstellung von mir, dass der Vermieter - aus welchem Grund auch immer - mal in die Wohnung kommt und sich total vor Insekten ekelt und mir dann fristlos kündigt. Da würde ich es vielleicht lieber sein lassen mit den Tierchen, oder nur ein Terrarium aufstellen

Eure Meinungen dazu?

Schöne Grüße

Petra
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Meine BITTE nicht ernst zu nehmende Meinung dazu.

Alles zusammen an einem Zoo verschenken. Lachen Lachen

Ich sage mal einfach, auch wenn ich wieder gesteinigt werde:

Solange die einzelnen Tierarten keinen Freigang bekommen ( also nicht frei rumlaufen ) und so den Zapfenstreich nicht verpassen zählen sie unter der Kleintierhaltung.
Sollte es sich aber um eine Zucht handeln wäre dies nicht erlaubt.
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Bei drei Terrarien, könnte es eng werden. Das ist schon ein bissle viel. Bei einen kann der VM nichts sagen. Wahrscheinlich auch nicht bei dreien, aber das muss im Zweifel ein Gericht klären. Am besten ist es wenn vor der Anschaffung mit dem VM über die Tiere gesprochen wird und dann als Goodwill ne zusätzliche Kaution anzubieten oder ne spezielle Haftpflich abzuschließen. Denn dann ist der VM auf der sicheren Seite, das er, wenn etwas passieren sollte, den Schaden ersetzt bekommt. Damit dürfte dann die Zustimmung zur Tierhaltung wohl nur noch formsache sein.
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Petra_44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 59
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Aha. Also eine Abstimmung mit dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags scheidet aus. Ich habe schon eine schöne Wohnung nicht bekommen, nur weil ich so ehrlich war, das mit den Stabheuschrecken zu erwähnen. (Mann, die Tiere sitzen den ganzen Tag nur auf ihren Blättern, fressen Brombeerblätter, und wenn sie keine Brombeerblätter kriegen, verhungern sie. Absolut keine Gefahr für Wohnung und Umgebung.) Das passiert mir kein zweites Mal mehr.

Aber wie ist denn die rechtliche Situation, wenn der Vermieter irgendwann aus Zufall bemerkt, dass es da Krabbeltiere im Käfig gibt? Kündigungsgrund? Oder kann er nur verlangen, dass die Tiere weg müssen?

Ich weiß halt nicht, ob Hamster und Vogel im Käfig nur Beispiele waren. Kann man sich jedes Kleintier halten, so lange es nur im Käfig ist?

Schöne Grüße

Petra


P.S. Wozu brauchen denn Insekten eine Haftpflichtversicherung? Es sind ja schließlich keine Termiten ... die kommen aus ihrer Plastikbox nicht raus.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das vorsätzlich vor Abschluß des Vertrages verschwiegen wird und das auch so in der Mieterselbstauskunft (sofern der VM eine will) drin steht. Dann kann dies dem VM berechtigen den Vertrag anzufechten. Das heisst der Mieter könnte seine Wohnung verlieren.

Prinzipiell wird man wahrscheinlich jedes Kleintier im Käfig halten können, wobei es dann aber immer auf den konkreten Einzelfall ankommen wird. Ich denke mal das Richter ein Verbot zustimmen wird, wenn es sich um eine schwarze Mamba oder eine von den genannten "3 Schritte" Schlangen handelt. Hier kann auch niemand die Absolution erteilen, das die Heuschrecken ok sind. Dies wird nur ein Richter tun können, aber dazu kommt es erst wenn der VM auf Abschaffung oder auf Räumung klagt.

Die Haftpflichtversicherung ist dazu da um den VM gnädig zu stimmen, damit seine Zustimmung wahrscheinlicher wird. Weil die meisten bedenken sind halt das etwas an der Wohnung kaputt geht und beim Mieter nichts zu holen ist. Mit einer Versicherung lässt sich das Argument sehr gut entkräften.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 14.01.09, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht die Insekten brauchen eine Haftpflichtversicherung, sondern der Halter. Für Insekten besteht da aber m.E. kein Handlungsbedarf, solange sie nicht zur Plage werden.

Persönlicher Ekel des VM dürfte als Kündigungsgrund wohl eher nicht in Frage kommen. Allerdings braucht der VM sich damit ja nicht rumplagen. Er könnte ja einfach mal das ordnungsamt informieren, das dort Insekten gehalten werden und die Befürchtung bestehe, dass diese gar nicht gehalten werden dürfen.

Und besonders im Bezug auf die Mantisart hätte ich da so meine Bedenken. Denn diese sind doch nach dem Bundesartenschutzgesetz streng geschützt und dürfen gar nicht gehalten werden. Man müsste jetzt nur genau wissen, um welche spezifische Art es handelt.
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Und besonders im Bezug auf die Mantisart hätte ich da so meine Bedenken. Denn diese sind doch nach dem Bundesartenschutzgesetz streng geschützt und dürfen gar nicht gehalten werden. Man müsste jetzt nur genau wissen, um welche spezifische Art es handelt.
Das betrifft imho nur die Europäische Gottesanbeterin. Ggfs. dürften möglicherweise Tiere gehalten werden, die aus einer Zucht stammen und für die die notwendigen Papiere vorhanden sind und die Haltung der Tiere, falls vorgeschrieben, ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde angemeldet wurden.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 14.01.09, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

@karli,

deshalb schrieb ich ja, dass man wissen müsste, um welche Art es sich handelt.
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hätte hier noch eine Seite zum Thema gefunden.
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Petra_44
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 59
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, ok, jetzt sehe ich schon klarer. Sehr glücklich Vielen Dank für die Antworten.

Ich wusste gar nicht, dass es so sehr darauf ankommt, dass das Tier keinen Freigang hat. Es gibt tatsächlich auch Arten, die man freilaufend z.B. auf einem Gummibaum halten kann, weil sie sehr standorttreu sind. Aber in der Box ist es schon besser. Da kann man Temperatur und Feuchtigkeit besser kontrollieren, außerdem kann man nicht versehentlich draufsteigen, wenn die Mantis mal aus irgendwelchen Gründen vom Ast fällt.

Und was das Ordnungsamt angeht: Selbstverständlich würde ich nicht einfach irgendwo eine Mantis einfangen, schon gar nicht eine vom Aussterben bedrohte Mantis Religiosa. Geschockt Es gibt doch Nachzuchten vieler Arten. Hier kann man einige davon bestaunen: http://www.mantisonline.de/deutsch/index.html

Schöne Grüße

Petra
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 15.01.09, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht hier nicht nur um das Einfangen, sondern auch um das halten. Selbst Nachzuchten sind m.E. bei der haltung anzumelden.
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