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Kiesgerd Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.01.09, 18:55 Titel: Gutschein hat anstatt 10€, 100 € abgezogen! Rechtens? |
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Hallo,
ich bei einem Versandanbieter eine Bestellung per Internet aufgegeben.
Am Ende habe ich einen Gutscheincode eingegeben, wo eigentlich 10 € abgezogen werden sollte. Abgezogen worden sind aber 100 € vom Rechnungsbetrag.
Auf der Bestätigungs PDF wurden auch die 100 € angezeigt!
Jetzt ist die erste Ware da. Auf der Rechnung wird jetzt aber wieder nur 10€ abgezogen.
Jetzt meine Frage, sind die verpflichtet, mir die 100 € vom Rechnungsbetrag abzuziehen? |
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Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 13.01.09, 19:42 Titel: Re: Gutschein hat anstatt 10€, 100 € abgezogen! Rechtens? |
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Kiesgerd hat folgendes geschrieben:: | Jetzt meine Frage, sind die verpflichtet, mir die 100 € vom Rechnungsbetrag abzuziehen? | Nein.
War die Frage eigentlich tatsächlich ernst gemeint? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Kiesgerd Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.01.09, 20:01 Titel: |
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Hallo,
natürlich war die Frage ernst gemeint! Wenn nicht, würde ich es wohl kaum ins Forum schreiben!
Ich habe doch schwarz auf weiss, dass der Gutschein über 100€ ist.
Warum ist denn das nicht rechtens?
Nur weil die aus versehen eine Null zu viel machen? |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 13.01.09, 20:10 Titel: |
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Sie hatten einen Gutschein über 10€, der auch eingelöst wurde, wo ist das Problem? Man könnte lediglich einen Vertrag in Frage stellen, wenn bereits beim Zustandekommen ein falscher Preis angezeigt wurde. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 13.01.09, 20:10 Titel: |
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Kiesgerd hat folgendes geschrieben:: | (...)
Ich habe doch schwarz auf weiss, dass der Gutschein über 100€ ist.
Warum ist denn das nicht rechtens?
Nur weil die aus versehen eine Null zu viel machen? |
Nö. Der Gutschein lautete über 10 €
Kiesgerd hat folgendes geschrieben:: | Am Ende habe ich einen Gutscheincode eingegeben, wo eigentlich 10 € abgezogen werden sollte. |
_________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
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Kiesgerd Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.01.09, 20:24 Titel: |
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Vor dem Abschluss der Bestellung hat er mir aber scon angezeigt, dass der Gutschein 100 € beträgt.
Sind die in nichts verpflichtet?
Könntest du mir das erklären?
Danke
Laut einer Anwalt-Hotline sind die damit einen Rechtsgültigen Vetrag eingegangen |
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nordlicht02 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2006 Beiträge: 6040
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Verfasst am: 13.01.09, 20:31 Titel: |
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Kiesgerd hat folgendes geschrieben:: | Nur weil die aus versehen eine Null zu viel machen? |
Sie würden sicherlich genau so reagieren, wenn "die" aus Versehen eine Null vergessen hätten und statt zehn Euro nur einen Euro angerechnet hätten, stimmt's? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen. |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 13.01.09, 20:32 Titel: |
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Sicher, dass es eine Anwaltshotline war?
Ein wirksamer Kaufvertrag dürfte ohnehin erst mit der Annahme des Verkäufers zustande gekommen sein, wobei das eben zweifelhaft ist, wenn der Käufer sein Angebot zu einem ganz anderen Preis abgegeben hat.
Die Frage ist, ob sich der Käufer nun vom (vermeintlichen) Vertrag lösen möchte... _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 13.01.09, 20:38 Titel: |
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spraadhans hat folgendes geschrieben:: | Sicher, dass es eine Anwaltshotline war?
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Nö. War ne´ Anwalthotline Ein Einzelkämpfer im Auftrag des Rechts _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 13.01.09, 20:48 Titel: |
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Zitat: | Nö. War ne´ Anwalthotline Ein Einzelkämpfer im Auftrag des Rechts
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Und wieder eine neue Idee für meine Fernsehserie, 'Einzelkämpfer im Auftrag des Rechts' gefällt mir als Titel, Tantiemenverhandlungen bitte per PN. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong. |
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