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Verleumdung - Job Weg

 
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Teufelsteffi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Norderstedt

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 17:51    Titel: Verleumdung - Job Weg Antworten mit Zitat

Hoffe ich bin hier im richtigen Forum Lachen

Kopliziert zu Beschreiben, hoffe ist nach zu vollziehen.

A ist selbständig und einen Auftraggeber, welcher Aufträge vergibt und diese auf Provisionsbasis abrechnet. Bei durchsicht der Unterlagen hat A festgestellt, dass einige ganz alte Aufträge nicht in der Abrechnung standen und hat deshalb um eine Prüfung gebeten.
Bei einer Rücksprache mit B wurde dann mitgeteilt, dass diese Aufträge ohne das wissen von A storniert wurden, hierfür kein Geld fließen wird und da es so alte Aufträge sind fließt auch kein Geld mehr Frage und auf die Abrechnung kommen die Aufträge auch nicht (auch nicht als Null Meldung)
Nach einigem hin und her mit B hatte A den Eindruck, dass B komplett dicht macht und auch A hat bemerkt das er auf stur stellt. Mit den worten dass ist alls beschiss wollte A gehen.
B hielt das für unverschämt .... der rest ist eigentlich egal. Nun das ergebnis.
Die Firma von B hat die erteilung von Aufträgen widerrufen, weil B in der Firma gesagt hat, dass A gesagt hat " dort sind alles Lügner und Betrüger".
Somit hat diese Aussage einen großen Auftraggeber von A verscheucht und A steht kurz vor dem aus seiner selbstständigkeit.
Was kann A unternehmen??
Bei einem Gespräch mit der Firma von B kam es zu dem ergebnis, dass man hinter B steht und diesem den rücken freihält...

LG, hoffe es gehört hier her und nicht zum Arbeitsrecht.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mit den worten dass ist alls beschiss wollte A gehen.

Dass er damit seinen Kunden verliert, hätte er sich vorher ausrechnen sollen.

Zitat:
Was kann A unternehmen??

Nichts.

Zitat:
Bei einem Gespräch mit der Firma von B kam es zu dem ergebnis, dass man hinter B steht und diesem den rücken freihält...

Was denn sonst?

Zitat:
LG, hoffe es gehört hier her und nicht zum Arbeitsrecht.

Wie sollte es - ein Selbständiger ist kein Arbeitnehmer.
_________________
Grüße,
Abrazo
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