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Verfasst am: 14.01.09, 08:48 Titel: EU-Rente aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes
Ich habe mal ein Frage.
Eine Bekannte von mir erhält eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente aufgrund der Entscheidung BSG vom 10.12.76 (BSGE 43, 75) zur Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes.
Sie ist seit 1991 verrentet und hat nur eine geringe Rente. ( ca. 630, Euro)
Wo kann sie sich hinwenden um Zuschüsse zu erhalten, sie hat mit Miete und allen Abgaben nicht mehr Einkommen, als ein Harz IV- Empfänger.
Da sie Rentnerin ist, muss sie auch GEZ-Gebühren bezahlen, obwohl sie vorher immer befreit war, bis die neuen Regelungen in Kraft traten.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Juliane 1954
Wenn sie die sog. Arbeitsmarktrente bekommt, dann müsste ja ein 3 bis 6stündiges Leistungsvermögen (LV) festgestellt worden sein.
Dieses LV kann sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und könnte dann ggf. Anspruch auf ergänzendes Alg II haben. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nehmen Sie's bitte nicht persönlich, aber diese Einstellung finde ich zum ... äh, etwas daneben.
Sich nicht um eine Arbeit zu bemühen weil man Angst hat, die Rente zu verlieren? In der Sozialmedizin nennt man dieses Phänomen "sekundärer Krankheitsgewinn"... _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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