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mehrjähriger Prozeß wegen BU->steuerliche Nachteile

 
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Physio_mf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54
Wohnort: Taunusstein

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 15:06    Titel: mehrjähriger Prozeß wegen BU->steuerliche Nachteile Antworten mit Zitat

Folgender Fall.
Frau X. verklagte ihre Versicherung wegen vorliegender Berufsunfähigkeit. Selbstredend kam es zum Prozeß, der mehrere Jahre in Anspruch nahm. Frau X. gewann und bekam rückwirkend eine größere Zahlung ihrer Versicherung und ab nun eine monatl. Rente.
Nun muss Frau X. Steuern für erhaltene Rente zahlen. Frau X. hat einen jährlichen Steuerfreibetrag. Dieser wird aber nur für das letzte Jahr geltend gemacht, da die Zahlung im letzten Jahr erfolgte. Wäre es NICHT zum Prozeß gekommen, hätte Frau X. auch die Steuerfreibeträge der letzten Jahre geltend machen können. Somit muss Frau X. mehr Steuern zahlen......

Frage:
Kann Frau X. die Versicherung für die nicht geltend machenden Steuerfreibeträge zur Verantwortung ziehen?

Vielen Dank für Ihr Interesse
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 17:00    Titel: Schadenersatz wegen Steuernachteil Antworten mit Zitat

X wird sehr wahrscheinlich den Rechtsstreit gegen die BU-Versicherung V nicht ohne einen Rechtsanwalt (RA) geführt haben. X ist zu empfehlen das Problem des Steuernachteils mit dem RA zu besprechen, der für sie den Prozess geführt hat. Der Steuernachteil ist nach der bisherigen Schilderung durch die verspätete Zahlung der V entstanden, also muss grundsätzlich V für den entstandenen Schaden aufkommen. Fraglich dürfte allerdings sein, ob dieser Anspruch jetzt noch durchgesetzt werden kann. Möglicherweise wurde ein Abfindungsvergleich geschlossen, der weitere Anprüche insgesamt ausschliesst. Unter Umständen kann die Gegenseite die Einrede der Verjährung erheben. Sollten Ansprüche gegen die V nicht mehr durchzusetzen sein, sollte geprüft werden, ob der RA den Prozess fehlerhaft geführt hat, dann ist umter Umständen ein Schadenersatzanspruch gegen den vermögenschadenhaftpflichtversicherten RA gegeben.
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