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Wertung einer Klausur an hessischem Gymnasium

 
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Doug H.
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Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 11:58    Titel: Wertung einer Klausur an hessischem Gymnasium Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Folgender Sachverhalt:

An einem hessischen Gymnasium in der 13.Klasse wurde eine Klausur im Mathematik Grundkurs geschrieben. Der Fachlehrer erkrankte für längere Zeit so stark, dass es ihm nicht mehr möglich ist die Klausur zu korrigieren. Auf Anfrage er Schüler verweigerte die Schulleitung jedoch die Korrektur der Arbeit durch einen Fachkollegen. Diese Klausur soll damit unbewertet bleiben; die Noten für das Zeugnis sollen aus der ersten Klausur und der mündlichen Leistung ermittlet werden.

Darf die Schule sich erlauben, die Korrektur der Arbeit zu verweigern?
Wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen Doug H.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt die hessische Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses. , insbesondere der Vierte Teil: Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung.

Dazu die Anlage 2: Richtlinien für Leistungsnachweise.

Möglicherweise findet sich da die Antwort.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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