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Verfasst am: 13.01.09, 11:58 Titel: Wertung einer Klausur an hessischem Gymnasium
Guten Tag!
Folgender Sachverhalt:
An einem hessischen Gymnasium in der 13.Klasse wurde eine Klausur im Mathematik Grundkurs geschrieben. Der Fachlehrer erkrankte für längere Zeit so stark, dass es ihm nicht mehr möglich ist die Klausur zu korrigieren. Auf Anfrage er Schüler verweigerte die Schulleitung jedoch die Korrektur der Arbeit durch einen Fachkollegen. Diese Klausur soll damit unbewertet bleiben; die Noten für das Zeugnis sollen aus der ersten Klausur und der mündlichen Leistung ermittlet werden.
Darf die Schule sich erlauben, die Korrektur der Arbeit zu verweigern?
Wie ist die Rechtslage?
Möglicherweise findet sich da die Antwort. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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