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Verfasst am: 13.01.09, 12:45 Titel: Kündigung des Mietvertrages
Ich habe mal eine Frage zur Kündigung eines laufenden Mietvertrages
Person X erhält letzten Donnerstag eine definitive Jobzusage in Bundesland XY.
Nun wurde heute Kontakt mit dem bisherigen Vermieter augenommen und dieser bestätigte, dass die Kündigung erst zu Ende April wirksam werden könne. Das Mietverhältnis besteht seit dem 16.11.2006 und im Mietvertrag konnte keine Klausel zur Kündigung ausgemacht werden.
Wie sieht nun die Rechtslage aus, kann man sich auf ein besonderes Kündigugsrecht o.ä. berufen um nicht mehrere Monate die doppelte Miete zahlen zu müssen???
Es gibt kein besonderes Kündigungsrecht. Die Gerichte sehen auch in 3 Monate Kündigungsfrist keine besondere Härte für Mieter.
Evtl. kann über Nachmieterstellung was erreicht werden, aber dem muss der VM zustimmen oder aber es ist im Mietvertrag vereinbart. Wobei dann der VM auch bis zu 3 Monate Zeit hat zu überlegen ob er den Nachmieter akzeptiert oder nicht. Daher ist das auch nur bei langfristigen Mietverträgen sinnvoll.
Daher bleibt meiner Meinung nach nur, wenn der VM sich querstellt, die 3 Monate doppelt Miete bezahlen. Wobei das allerdings, da ein Jobwechsel stattfindet, steuerlich absetzbar sein dürfte. Näheres dazu erteilt der Steuerberater des Vertrauens.
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