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A (Brillenträger) lässt beim Augenarzt die Sehstärke messen. Mit dem schriftlichen Ergebnis dieses Sehtests und den neuen Werten geht A zum Optiker und lässt sich dort eine neue Brille anfertigen. Beim ersten Sehtest mit der neu angefertigten Brille stellt A fest, dass er mit der neuen Brille nicht besser, sondern schlechter als vorher sehen kann. Der Optiker stellt daraufhin bei einem weiteren Sehtest fest, dass die Werte des Augenarztes völlig von richtigen Sehstärken des A abweichen. Daher müssen nun nochmals neue Gläser angefertigt werden, mit erheblichen Zusatzkosten für A.
A möchte nunmehr den Augenarzt für diese Zusatzkosten in Anspruch nehmen. Rechtslage?
Wenn die Pflichtverletzung des Arztes nachweisbar ist, m.E. ja. Aber der Fall ist wirklich eher theoretisch, weil sich der Arzt bei einer Messung an den Antworten des Patienten orientiert. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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