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Wohnungsübergabe - nachträglich Schaden festgestellt

 
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Jetty
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Anmeldungsdatum: 17.11.2006
Beiträge: 130
Wohnort: Werdau

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 16:54    Titel: Wohnungsübergabe - nachträglich Schaden festgestellt Antworten mit Zitat

Hallo,

ich suche das Urteil oder sonstiges, welches die nachträgliche Feststellung von Mängeln nach der Wohnungsübergabe durch den Vermieter behandelt.

Ich habe irgendwo gelesen, dass, wenn der Vermieter nach der Wohnungsübergabe nicht sofort sichtbare Mängel/Schäden feststellt, 6 Monate Zeit hat einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Ex-Mieter geltend zu machen.

Viele Grüße

jetty
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das steht so im § 548 BGB.
Das gilt aber auch für sichtbare Mängel.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Jetty
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Anmeldungsdatum: 17.11.2006
Beiträge: 130
Wohnort: Werdau

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank. Sehr glücklich

Viele Grüße

Jetty
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lotusblume
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.11.2005
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

kurze Frage:

was ist wenn beim Einzug des ausgezogenen Mieters kein Protokoll erstellt wurde. Frage

Danke

für eine Antwort
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Mieter ein Problem. Denn wenn er behauptet die Mängel wären schon vom Vormieter gewesen, wird er dies beweisen müssen. Was er ohne Protokoll aber nur schwer kann. Bzw. muss er dann einen Gutachter beauftragen, was dann ein teurer Spass wird.
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lotusblume
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Anmeldungsdatum: 27.11.2005
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke,

wären in diesem Fall zwei Mieter gegen einen Vermieter...... Frage
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, beide Mieter sind parteiisch und der VM ist parteiisch, allein die Aussagen von beiden Seiten werden wohl keine Klarheit geben. Wahrscheinlich muss dann vor Gericht ein Gutachter die Sache klären.
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