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ich suche das Urteil oder sonstiges, welches die nachträgliche Feststellung von Mängeln nach der Wohnungsübergabe durch den Vermieter behandelt.
Ich habe irgendwo gelesen, dass, wenn der Vermieter nach der Wohnungsübergabe nicht sofort sichtbare Mängel/Schäden feststellt, 6 Monate Zeit hat einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Ex-Mieter geltend zu machen.
Das steht so im § 548 BGB.
Das gilt aber auch für sichtbare Mängel. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Hat der Mieter ein Problem. Denn wenn er behauptet die Mängel wären schon vom Vormieter gewesen, wird er dies beweisen müssen. Was er ohne Protokoll aber nur schwer kann. Bzw. muss er dann einen Gutachter beauftragen, was dann ein teurer Spass wird.
Ja, beide Mieter sind parteiisch und der VM ist parteiisch, allein die Aussagen von beiden Seiten werden wohl keine Klarheit geben. Wahrscheinlich muss dann vor Gericht ein Gutachter die Sache klären.
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