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Das angefochtene Urteil wird im Gesamtstrafenausspruch sowie insoweit aufgehoben, als die Angeklagte wegen Widerstandes gg. Vollstr. Beamte in Tateinheit m. KV verurteilt worden ist. Im Übrigen wird die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Erneute Verhandlung beim LG
Meine Frage: In welchen §§ steht nun, dass der Rest des Urteils einen Tag nach dem Beschluss des OLGs rechtskräftig ist?
Gibt es nur den § 349 StPO, den ich nennen kann, oder wird noch mal irgendwo expliz. auf Teilrechtskr. eingegangen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar. _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
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