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Körperverletzung!Name bekannt!Was tun?Anzeige?Angst!

 
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dorogoj
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2008
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 16:56    Titel: Körperverletzung!Name bekannt!Was tun?Anzeige?Angst! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

eine Person wird von drei anderen Personen geschlagen. Die Person geht zu Boden und die drei anderen schlagen und treten weiterhin auf diese Person ein.
Keiner der anwesenden Passanten greift währenddessen ein. Lediglich nach dem alles vorbei ist, geht ein Mann "dazwischen". Die Partnerin des Geschlagenen versucht dazwischen zu gehen und schreit weinend und bekommt in dem Gerangel eine Backpfeife. Der Geschlagene trägt ein ordentliches Veilchen davon, ein Auge ist deutlich angeschwollen, die Oberlippe ist aufgeplatzt, die Nase auf das Doppelte angeschwollen und schmerzt am Nasenbein, das Kinn aufgeschürft, der Verletzte hat Prellungen an beiden Knien und an mehreren Stellen am Kopf, der rechte Zeigefinger erlitt eine Kapselanschwellung. Nach einer Woche hat der Verletzte noch immer Kopf- und Nasenschmerzen. Einen Tag nach der Tat war der Betroffene in der Notaufnahme. Der Geschlagene ist Brillenträger. Die Brille flog bei der Schlägerei weg und ist nicht mehr auffindbar.

Jetzt zu den eigentlichen Fragen:

Von den drei Schlägern hat der Verletzte von einer Person den Namen herausgefunden.

Jetzt fragt er sich, ob es sich lohnt, diesen Typen anzuzeigen?! Wann verjährt eine solche Tat bzw. wie lang hat man Zeit, eine solche Tat anzuzeigen?
Der Betroffene hat zudem Bedenken, wenn er den Typen anzeigt, dass er nicht mehr sicher ist, zumal bei der Anzeige sein Name und seine Adresse bekannt wird.
Nicht mehr sicher in Bezug darauf, dass er nicht weiß, wer die zwei anderen Personen waren und es sicherlich nicht sicher ist, ob der eine namentlich Bekannte
die Namen der anderen herausrückt und diese vielleicht irgendwann den Geschlagenen erneut "besuchen". Oder kann man eine solche Anzeige doch anonym erstatten?

Mit welcher Strafe müsste oder muss der namentlich Bekannte rechnen, wenn er entsprechend verurteilt wird - von der strafrechtlichen Seite her?
Was könnte der Geschlagene an Schmerzensgeld und oder Schadenersatz einklagen, wenn er auf dem zivilrechtlichen Wege gegen diese Person vorgeht (der Verletzte hat keine Rechtsschutzversicherung!)?

Einzig der eine o. a. Mann würde evtl. ausfindig gemacht werden können. Wobei auch hier nicht sicher ist, ob dieser dann auch entsprechend aussagen würde!?

Was würdet ihr dieser Person empfehlen?

Was ist sonst noch zu beachten, bedenken ...?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße
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move
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde sagen ,dass die person ohne zeugen keine chance haben wird etwas vor gericht zu erreichen

anonym geht es nicht weil die person vor gericht gegen den/die täter aussagen müsste und dann steht 1 aussage gegen 1 oder je nach dem sogar 3

sieht schlecht aus für die person
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Strafmaß oder Höhe von Schmerzensgeld usw. kann hier wahrscheinlich keiner eine sichere Aussage machen.
Sicher ist nur eins. Wenn der Betroffenen gar nichts macht, wird auch nichts in der Sache passieren! Eine von einer Körperverletzung betroffene Person sollte daher schnellstmöglich die Polizei informieren.
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Der Jimi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

move hat folgendes geschrieben::
ich würde sagen ,dass die person ohne zeugen keine chance haben wird etwas vor gericht zu erreichen


Das geht jetzt aber doch in den Bereich der Glaskugel-Vorhersage.

Tastenspitz schreibt das richtige: Kontakt zur Polizei suchen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Keiner der anwesenden Passanten greift währenddessen ein

Zeugen - auch wenn man sie kaum finden dürfte.
Zitat:
Die Partnerin des Geschlagenen versucht dazwischen zu gehen

Zeugin, und die ist zu finden.
Zitat:
Einen Tag nach der Tat war der Betroffene in der Notaufnahme.

Ärzte sind erstklassige Zeugen.
Zitat:
Die Brille flog bei der Schlägerei weg und ist nicht mehr auffindbar.

Glaubhaft und wohl auch durch die Partnerin zu bezeugen.
Zitat:
Von den drei Schlägern hat der Verletzte von einer Person den Namen herausgefunden

Gut gemacht.
Zitat:
Jetzt fragt er sich, ob es sich lohnt, diesen Typen anzuzeigen?

Ob sich das lohnt? M.E. hast Du anzuzeigen. Oder glaubst Du, dass solche Schläger sich bei ihrer Tätigkeit auf Dich beschränken? Vielleicht ist es auch nicht das erste Mal, dass sie aufgefallen sind. Kommt häufiger vor. Solche Schläger kriegt man nur aus dem Verkehr gezogen, wenn sie angezeigt werden. Bei allem anderen fühlen sie sich nur immer stärker und sicherer.
Zitat:
Wann verjährt eine solche Tat bzw. wie lang hat man Zeit, eine solche Tat anzuzeigen?

Wenn drei Personen eine Person zusammen schlagen, handelt es sich um gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB. Die Höchststrafe dafür beträgt 10 Jahre Gefängnis, und da die Verjährung sich im Allgemeinen nach der Höchststrafe richtet, beträgt auch die Verjährung 10 Jahre. So lange hast Du Zeit, die drei anzuzeigen. Empfehlenswert ist es natürlich, das so schnell wie möglich zu machen - damit man sie nämlich finden und überführen kann.
Nebenbei erkennst Du daran, dass so etwas in unserem Staat nicht als Kleinigkeit angesehen wird.
Zitat:
Der Betroffene hat zudem Bedenken, wenn er den Typen anzeigt, dass er nicht mehr sicher ist, zumal bei der Anzeige sein Name und seine Adresse bekannt wird.

Ach was. Dat sagen se alle.
Überleg mal: die kommen vielleicht, je nachdem, was sie vorher schon angestellt haben, mit Bewährung davon. Wenn sie aber einen Rachefeldzug führen, können sie sich ausrechnen, dass Du umgehend die Polizei rufst - und wenn sie Pech haben, landen sie dann im Knast. Denn in dem Falle legen sie sich nicht nur mit Dir, sondern mit der Staatsanwaltschaft an - und die ist, was das betrifft, ausgesprochen biestig und kann es gar nicht ab, wenn man ihr so in die Quere kommt.
Dass die gräulich hinter Dir her fluchen, wenn Du sie angezeigt hast, musst Du in Kauf nehmen; aber das tut nicht weh.
Deine Adresse wird, wenn nicht aus sachlichen Gründen unvermeidbar, nicht bekannt gegeben.
Zitat:
Nicht mehr sicher in Bezug darauf, dass er nicht weiß, wer die zwei anderen Personen waren und es sicherlich nicht sicher ist, ob der eine namentlich Bekannte
die Namen der anderen herausrückt und diese vielleicht irgendwann den Geschlagenen erneut "besuchen"

Überlass das mal der Polizei. Die kriegen Täter auch, wenn man keinen Namen weiß. Rauszukriegen, wer die beiden anderen waren, wenn man einen Namen hat - und das ist für die Polizei ein Glücksfall - ist in aller Regel für die ein Kinderspiel.
Zitat:
Mit welcher Strafe müsste oder muss der namentlich Bekannte rechnen, wenn er entsprechend verurteilt wird - von der strafrechtlichen Seite her?

Bei einem Strafmaß von 3 Monaten bis 10 Jahren lässt sich das nun wirklich unmöglich sagen.
Zitat:
Was könnte der Geschlagene an Schmerzensgeld und oder Schadenersatz einklagen, wenn er auf dem zivilrechtlichen Wege gegen diese Person vorgeht (der Verletzte hat keine Rechtsschutzversicherung!)?

Das wird Dir kein vernünftiger Mensch sagen, weil so etwas macht man mit einem Anwalt. Als Geschädigter hast Du den Rechtsanspruch darauf, dass der Schädiger Dir auch diesen Schaden, nämlich das Anwaltshonorar, ersetzt. Als Opfer einer gefährlichen Körperverletzung hast Du sogar im strafrechtlichen Bereich Anspruch auf einen Anwalt, den Dir zur Not die Staatskasse zahlen muss (zur Not!). Das einzige Risiko besteht für Dich darin, dass die Schläger völlig mittellos sind und in den nächsten 30 Jahren auch bleiben werden - doch selbst dann weiß ein Anwalt Möglichkeiten, wie er zu seinem Honorar kommt, ohne Dich belasten zu müssen. Du musst nur klipp und klar sagen, dass Du möglichst keine Anwaltskosten zahlen müssen willst, denn es gibt Anwälte, die arbeiten nur für ein Honorar, das über dem liegt, was ggf. die Staatskasse zahlt oder die Prozesskostenhilfe, und das sollte man tunlichst vorher vereinbaren, denn Anwälte können sehr biestig sein, wenn es um ihr Honorar geht.

Zitat:
Was würdet ihr dieser Person empfehlen?

Mit dem Attest vom Krankenhaus (das braucht der für den Schadensersatzanspruch und für's Schmerzensgeld) umgehend einen Anwalt suchen und den heimsuchen.
Der berät auch zum strafrechtlichen Aspekt.
Außerdem befriedet ein anwaltliches Schreiben die meisten Schläger doch ungemein.
Lachen
_________________
Grüße,
Abrazo
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mightymike1978
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2008
Beiträge: 59
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Zunächst einmal ein großes Lob an Abrazo! Dein Beitrag spricht mir aus der Seele! Winken

Ich sehe das ganz genau so!

Außerdem weiß ich seit meiner staatsanwaltschaftlichen Sitzungsvertretung, wie leicht es ist, Lügner in Widersprüche zu verwickeln und zu ertappen.

Gerade bei Kloppern (schwieriger bei Betrügern!), weil die sich anscheinend mit der Zeit auch die Birne weich geklopft haben... Winken

Also ich würde den einen (dem Opfer bekannten) Typen guten Gewissens wegen gefährlicher gemeinschaftlicher Körperverletzung § 224 StGB anzeigen.

Vielleicht ist er sogar so dumm und benennt seine beiden Mitklopper als Alibi-Zeugen?

Ich würde den Typen auf jeden Fall anzeigen!!!

Eine Verurteilung ist m.E. nach sogar recht wahrscheinlich:

Name des einen Täters + Attest des Arztes + Aussage der Ehefrau als Zeugin

sind doch schon mal sehr(!) gute Voraussetzungen.

Beste Grüße

Michael
_________________
"nullum crimen, sine Kiemen"
Zitat eines Raubfischs vor Gericht
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