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Hallo! Ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung vom 01.10.06-30.09.07 erhalten. Ich habe damals in einer WG gelebt und die Abrechnung ging an meinen damaligen Mitbewohner mit Postdatum vom 22.09.08. Also noch fristgerecht. Allerdings hat dieser uns (mich und meinen anderen Mitbewohner) nicht informiert und so erhielten wir erst gestern die email des vermieters. Meine Frage ist nun, ob dies noch fristgerecht innerhalb der 12 Monate ist. Denn nur mein Ex-Mitbewohner wurde kontaktiert, nicht wir. Ich bin in der Zwischenzeit zwei mal umgezogen und habe mich jedesmal ordnungsgemäß umgemeldet. Man hätte also meine Adresse ausfindig machen können. Nun droht der Vermieter an meine Bürger (meine Eltern) heranzutreten, wenn ich nicht bis zum 22.01.09 zahle. Das will ich natürlich nicht. allerdings bezweifle ich, ob die abrechnung fristgerecht kam. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und hoffe nun auf Ihre Hilfe. Kennen sie die Rechtslage dazu? Vielen Dank!
Wenn alle Mieter gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben haften auch alle gemeinsam. Ferner kann es sich der VM aussuchen an wen er sich wendet. Die Abrechnung ist anscheinend fristgerecht dem anderen Mieter zugegangen, wenn der VM das beweisen kann, dann wird der Mieter um eine Zahlung nicht herum kommen.
§ 421 BGB und § 427 BGB _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
... Man hätte also meine Adresse ausfindig machen können.
Man kann sich durchaus darüber streiten, ob die Betriebskostenabrechnung jedem einzelnen Mieter zugegangen sein muss. Das Ergebnis wird aber vermutlich nicht weiter relevant sein. Die Bekanntgabe der neuen Anschrift ist eine Nebenpflicht aus dem Mietverhältnis. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, hat der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten.
Moment, meine neue Adresse habe ich mitgeteilt. Allerdings wohne ich da nicht mehr. also hätte ich beim erneuten Umzug die neue Adresse auch noch übermitteln müssen?
Moment, meine neue Adresse habe ich mitgeteilt. Allerdings wohne ich da nicht mehr. also hätte ich beim erneuten Umzug die neue Adresse auch noch übermitteln müssen?
Welchen Sinn hätte wohl die Verpflichtung des Mieters zur Bekanntgabe der für den Tag ersten Tag nach Beendigung des Mietverhältnis gültigen Anschrift? Durch die Verpflichtung des Mieters soll der Vermieter in die Lage versetzt werden, das Mietverhältnis endgültig abzuwickeln. Dies wird nicht erreicht, wenn die Verpflichtung des Mieters mit dem nächsten Umzug, im Extremfall eben auch am Folgetag, erlischt.
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