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A kündigt bei B. Kündigungsfrist endet am 10.01. A schickt Kündigung per Einschreiben/Rückschein am 07.01. ab, Kündigung wird erst am 11.01. zugestellt. ABER: B ist umgezogen und hat A nicht darüber informiert, wobei er einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt hat (wodurch es wohl zu längeren Postlaufzeiten als normal kommt).
Wer muss sich den Schuh des verspäteten Zugangs anziehen?
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