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Schweigegelderpressung - Tatbestandsmerkmale

 
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jananatali
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Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 12:42    Titel: Schweigegelderpressung - Tatbestandsmerkmale Antworten mit Zitat

Welche Tatbestandsmerkmale sind exakt erforderlich, damit der der Tatbestand der "Schweigegelderpressung" tatsächlich erfüllt ist?
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Alle, die im § 253 StGB genannt sind. Cool
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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jananatali
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Tolle Antwort - vielen Dank!



Die Schweigegelderpressung fällt in den Bereich der "Chantage":

Androhung kompromittierender Enthüllungen zum Zwecke der Erpressung!

Der Begriff "Schweigegeld" macht es wohl erforderlich, dass tatsächlich "Geld" gefordert wurde?

Wenn kein Geld gefordert wurde, was wäre es dann!

Handelt es sich schon um eine Schweigegelderpressung, wenn indirekt Geld verlangt wurde.
X (bekannter Paparazzo) gibt B kompromittierende Fotos seiner Frau - sagt aber nichts, fordert nichts. X fragt - ob B Interesse daran hätte? B sagt nach Tagen zu X - hey ich gebe Dir 10000, wenn Du mir die Negative überlässt. Oh - wenn ich die noch habe, nehme ich Dein Angebot gern an. X guckt, findet und verkauft.

Weiterhin ist die Androhung kompromittierender Enthüllungen zum Zwecke der Erpressung erforderlich. Im obigen Beispiel wären die Fotos zur Enthüllung sicher geeignet, nur wird diese von X nicht angedroht.

Auf der andern Seite könnte man bösgläubig vermuten, was X tatsächlich will - doch ist das als Schweigegelderpressung zu bewerten?

vgl.
http://www.uni-konstanz.de/FuF/Jura/fezer/NJW%202005,%202766.pdf

Ich komme - da etwas ins "Schwimmen".
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 04:26    Titel: Antworten mit Zitat

da reihe ich mich doch gleich mit ein mit Fragen dazu.....
Mich interessiert an den Gesetzen, die Logik, die dahinter steht und wie fein, wie gut, wie differenziert Gesetze gestaltet und ausformuliert sind.

Heisst es in jedem Falle "Schweigegeld-Erpressung"
unabhängig, ob

A zu B sagt : "Gib mir Geld, dann schweige ich und sage nicht aus"

oder (vorausgesetzt, A hätte bei B Schulden o.ä. gut zu machen....)

B zu A sagt: "Wenn Du schweigst, werde ich Dir
Deine Schulden erlassen !"

Ist jetzt wirklich etwas konstruiert, zugegeben, dennoch ist diese Konstellation m.E. durchaus möglich und gar nicht so weit hergeholt.

Mein Fallbeispiel stellt zumindest die Gegensätzlichkeit der Akteuere heraus.

Also einmal ist A der aktive Straftäter und einmal ist B der aktive Staftäter
in DERSELBEN Angelegenheit.

Ich finde das sehr spannend, dies einmal näher zu beleuchten.

Wie nennt man die erste Variante und wie nennt man die zweite Variante nach dem Gesetz ? (Aufforderung zur Straftat, oder Nötigung vielleicht ?)

Wer Lust hat, kann ja darauf antworten. Wenn nicht, auch okay, weil es vom ursprünglichen Thema etwas abweicht.

Gruß
Phönix
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