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Ab wann zählt das Urheberrecht nicht mehr ?

 
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walter
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 176

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 19:29    Titel: Ab wann zählt das Urheberrecht nicht mehr ? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes Beispiel.

Auf einer Veranstaltung wurde ein Bild erstellt. Da die örtliche Presse nicht da warn, wurde das Bild auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Jetzt wird das Bild (bischen zugeschnitten und schwarz/weiss) geändert. In dem Pressebericht wird aber nicht der Fotograf genannt. Wäre sowas schon Urheberrecht zu bemängeln.

Gruss
Walter
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt immer darauf an, was vereinbart wurde.
Grundsätzlich hat der Fotograf Anspruch auf Namensnennung am Bild. Es kommt, zwar selten, aber immer mal wieder vor, dass die Namensnennung während der Produktion "verloren geht". Manche Redaktionen haben auch Rubriken, wo die Namensnennung generell nicht üblich ist. Sollte man, solange der Name i. d. R. genannt wird und das Honorar kommt einfach nicht so eng sehen, auch wenn es ärgerlich ist.

Bildbearbeitungen, insbesondere Schnitte, sind an der Tagesordnung und völlig normal.
Auch eine Umwandlung in Graustufen kann völlig normal sein. Es gibt Tageszeitungen, die nur SW-Bilder bringen, bei anderen ist die Rotation so ausgelegt, dass nur bestimmte Seiten farbig, die anderen nur in SW produziert werden können. Oder es ist ein Bild, das in SW besser rüberkommt als in Farbe.
-zig Möglichkeiten. Winken
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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walter
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 176

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Kommt immer darauf an, was vereinbart wurde.
Grundsätzlich hat der Fotograf Anspruch auf Namensnennung am Bild. Es kommt, zwar selten, aber immer mal wieder vor, dass die Namensnennung während der Produktion "verloren geht". Manche Redaktionen haben auch Rubriken, wo die Namensnennung generell nicht üblich ist. Sollte man, solange der Name i. d. R. genannt wird und das Honorar kommt einfach nicht so eng sehen, auch wenn es ärgerlich ist.

Bildbearbeitungen, insbesondere Schnitte, sind an der Tagesordnung und völlig normal.
Auch eine Umwandlung in Graustufen kann völlig normal sein. Es gibt Tageszeitungen, die nur SW-Bilder bringen, bei anderen ist die Rotation so ausgelegt, dass nur bestimmte Seiten farbig, die anderen nur in SW produziert werden können. Oder es ist ein Bild, das in SW besser rüberkommt als in Farbe.
-zig Möglichkeiten. Winken


Hallo Nordlicht02,

in diesem Fall wurde der Reporterin mitgeteilt, dass ein kleines Honorar verlangt wird. Bisher wurde in diesem Beispiel nichts seitens der Zeitung unternommen. Die Reporterin hat ja nicht den Namen des Bilderstellers genannt, sondern Ihren eigenen Namen druntergesetzt.

Gruss
Walter
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Dann würde ich mich mit dem Ressortleiter der entsprechenden Redaktion in Verbindung setzen bzw. mit der Honorarbuchhaltung des Verlags um die Sache mit dem Honorar zu klären.
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