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Mieter A möchte am Samstag und Sonntag Rennovierungsarbeiten in seiner Wohnung durchführen.
Er hat seine Nachbarn auch mit einem Info Zettel informiert das er die Ruhzeiten einhalten wird.
Welche Ruhezeiten meint er? Ist dies zulässig? Was sagt die Rechtslage hierzu?
Über eine Info würd ich ich freuen,
Gruß
Samstag ist eh ein Werktag, da kann er arbeiten soviel er will. Sonntag dürfte es allerdings schwierig werden, da dann eigentlich nicht gearbeitet werden darf. Die Frage ist allerdings ob dies auch für private "bastellein" zutrifft.
Naja. 'SonntagsArbeitsverbote' haben wir bei uns ja noch nicht (b.z.w. nicht mehr - Im Mittelalter konnte man dafür leicht mal angezündet werden). Man darf am Sonntag eben nur keinen Lärm machen beim Arbeiten. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Zuletzt bearbeitet von Karsten am 14.01.09, 09:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
Mieter A scheint hier auf das Verständnis seiner Nachbarn zu hoffen.
Da könnte man doch mal ein Auge zudrücken oder!? _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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