Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Abmahnung durch Vermieter
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Abmahnung durch Vermieter
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
KeinTon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 23:09    Titel: Abmahnung durch Vermieter Antworten mit Zitat

Durch meinen Vermieter erhielt ich heute eine Abmahnung das ich wohl zu Silvester das Treppenhaus (Plattenbausiedlung) sowohl das Vordach des Einganges Verschmutzt haben soll.
Da ich Hartz 4 Empfänger bin und jeden Cent dreimal Umdrehen muß kann ich mir keine Knaller usw. leisten.Und nun bekomm ich eine Rechnung vom Vermieter für die Säuberung des Treppenhauses und der Säuberung des Vordaches,da ich angeblich der Verursacher bin der Verschmutzung.Es könnten auch die anderen Mietsparteien gewesen sein,denn es Wohnen ja schließlich 10 Mietsparteien im Haus.Es könnte auch jeder andere gewesen sein.

was kann ich tun? ist das überhaupt rechtens?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer für einen Schaden einzutreten hat. Oft lässt sich nicht feststellen, ob der Mieter oder der Vermieter dafür verantwortlich ist. Dann kommt es darauf an, wer die Beweislast trägt, d.h. das Risiko, dass der Schädiger nicht festgestellt werden kann. Die Rechtssprechung sagt: Der Vermieter muss beweisen, das die Schadensursache aus dem Bereich stammt, der der Obhut und Einflussnahme des Mieters unterliegt. Solange noch die Möglichkeit bleibt, das der Schaden auch aus einem anderen Bereich stammt, der dem Vermieter oder einem anderen Mieter zuzuordnen ist, kann der Mieter dafür nicht haftbar gemacht werden (BGH WM 94, 466)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KeinTon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

und wie muss ich mich jetzt verhalten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Carli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter muß beweisen, dass Sie der Verursacher sind. Kann er das?
_________________
Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KeinTon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

na ebend nicht wir haben ja garnicht geknalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Na also, dann Zettel an die Rechnung auf dem steht: "Man solle die Rechnung bitte an den Verursacher weiterleiten" und zurück an den VM. Wenn er dann was will muss er halt klagen. Das kann der Mieter ja gelassen entgegen sehen wenn er nichts gemacht hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KeinTon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

brauch dafür ein anwalt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Bei der Klage dann? Ja, ist jedenfalls zu empfehlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zu diesem Thema kann man auch hier etwas nachlesen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KeinTon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

da ich ja Hartz4 bekomme und mir kein anwalt leisten kann
kann ich in dem fall Prozesskostenhilfe beantragen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, beantragen kann man das dann schon. Ob man es auch bewilligt bekommt ist immer ne andere Frage. Dazu erteilt aber auch das zuständige Gericht Auskunft. Dort kann der Mieter auch einen Beratungsschein holen, mit dem er kostenlos zum Anwalt gehen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

KeinTon hat folgendes geschrieben::
da ich ja Hartz4 bekomme und mir kein anwalt leisten kann
kann ich in dem fall Prozesskostenhilfe beantragen?


Zunächst ist das nicht nötig. Der Vermieter ist erst mal am Zuge. Und wenn er nichts beweisen kann wird er vermutlich auch nicht klagen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie denn schon mit dem VM gesprochen und Ihm Ihre Sicht der Dinge geschildert oder haben Sie eine schritliche Gegendarstellung den VM zukommen lassen?
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KeinTon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

ich bin dabei ein wiederspruch zu schreiben gegen die abmahnung
und gegen die vorwürfe
muss ich irgendwas beachten?
und darf ich denn VM auffordern mir denn beweis vorzulegen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde das Ding erstmal nicht 'Widerspruch' nennen. Immerhin handelt es sich ja bei einer Abmahnung nicht um einen amtlichen Bescheid odgl. Man schreibt dem Vermieter also einen einfachen Brief. Darin stellt man seine Sicht der Dinge dar, und gut ist:

"Herr Meier, sie irren sich. Ich habe gar kein Geld für so ein Gedöns und daher wurde von uns auch nichts Explosives gekauft und erst recht nicht aus dem Fenster geworfen. Gruß KeinTon."

'Beweise' hat der Vermieter erst dann vorzulegen, wenn das Gericht ihn dazu auffordert. Aber dazu soll es ja am Besten gar nicht kommen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.