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amtsärztliche Untersuchung - Frage zum Gutachten

 
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akira33
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 10:15    Titel: amtsärztliche Untersuchung - Frage zum Gutachten Antworten mit Zitat

Ich war bei drei Gutachten zum Amtsarzt, zwei davon bestätigen bzw. geben die Empfehlung ab, dass ich in eine WfB könnte, dass dritte Gutachten sagt aus, dass für den allgemeinen Arbeitsmarkt voll und umfänglich zur Verfügung stehe.

Meine Frage ist, kann ich auch von einem Amtsarzt der Agentur für Arbeit eine Begründung verlagen oder muss ich dies so hinnehmen?

Sollte mir eine Begündung zustehen, diese mir aber verweigert wird, wie kann man sich dagegen wehren?

Hat jemand schon Erfahrungen gesammelt, mit so unterschiedlichen Amtsarztgutachten?

Lieben Dank, für eure Informationen.
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die Begründung dieser ärztlichen Einschätzung sollte sich aus dem Gutachten selbst ergeben. Das können Sie im Rahmen der Akteneinsicht anfordern.

Waren das Gutachten 3 verschiedener Fachrichtungen?
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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akira33
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 22:26    Titel: Antwort Antworten mit Zitat

Das erste Gutachten war ein körperliches Gutachten, das zweite war ein psychologisches Gutachten und das drittte .. nunja das ist ja eben.

Es scheint als wäre es eine Zusammenfassung der ersten beiden, aber eigentlich stimmt es hinten und vorn nicht, wenn es eine Zusammenfassung wäre, dann müßtten ja Teile oder Behauptungen der ersten beiden enthalten sein - sind aber nicht oder irgendeine Stellungnahme.
Fachrichtungen waren es eigentlich auch nicht, denn eines war rein körperlich oder das zweite war wie ein Einstellungstest mit Matheaufgaben und Konzentrationstest wurde mir gegen über als psychologisches Gutachten deklariert, wenn du meinst ob es neurologisch oder chirugisch oder so ähnlich, dann muß ich die Frage mit nein beantworten.

Wie geschrieben, das dritte Gutachten soll den Anschein einer Zusammenfassung erwecken, aber meiner Meinung nach, erfüllt es nicht einmal die Anforderungen an eine Zusammenfassung die man in der 4. Klasse im Deutschunterricht schreiben lernt oder muss.

Deswegen auch meine Frage, ob ich irgendeine Handhabe habe, um von dem Arzt des dritten Gutachten mir eine Begründung zu liefern oder in wie weit ich als Untersuchter überhaupt das Recht zur Frage an den Arzt habe bzw, der Arzt mir eine Erklärung schuldig ist.

Vielen Dank für den Rat der Akteneinsicht, ob wohl ich nicht glaube, dass in der Akte eine andere Erklärung, als nur dieses Gutachten ist.

Vielleicht fällt noch jemanden dazu etwas ein.
Liebe Grüße
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fragnix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 06:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Den Ärger mit diesen sogenannten UNabhängigen Gutachtern habe ich auch zur Genüge wegen meiner BU-Rente durchgemacht. Die Krönung war der Arbeitsamtsarzt, der dann auch noch gegen das damals schon bestehende Urteil, sein sogenanntes Gutachten abgefasst hat.
Ich kann nur dringend empfehlen, wende dich an einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt. Es wird ein langer Weg, im Rechtsstaat dauert es meist recht lange um Recht zu bekommen, aber viel Glück dabei!!!
Gruss Hans
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