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Guten Tag,
folgendes Problem ist bei meiner Tochter aufgetreten.
sie ist von Geburt her Niederländerin, wir sind alle gemeinsam nach Spanien gezogen. Sie móchte jetzt in Deutschland eine Schule in Hessen besuchen, Ausbildungsbeginn ist September 2009. Sie hat sich jetzt in Deutschland angemeldet, es muss ja der 1. Wohnsitz sein und zwar in NRW. Freizügigkeitserklärung ist i.O. Meldung wurde auch ausgestellt.
Muss sie sich nun in Spanien ganz abmelden? Sie möchte nämlich ab März bis Ende August dort in Spanien noch jobben. Welche Unterlagen bräuchte sie dann? oder müsste sie sich sogar wieder in Deutschland abmelden? Alter ist 18 Jahre.
Es drängt ein wenig, da sie heute nocheinmal zum Einwohnermeldeamt muss.
Vielen Dank im Voraus
canela
dann könnte schnell der verdacht einer Scheinanmeldung kommen:
Keine eigene Wohnung
kein nachweisbares Mietverhältnis...
Was spräche denn dagegen, sich erst nach Beendigung der Auslandstätigkeit hier anzumelden?
Momentan müßte sie ja als in Deutschland nichtwerwerbstätige Freizügigkeit beanspruchende EUlerin auch ausreichende Existenzmittel und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
sie wohnt dort unentgeldlich, schriftl. nachgewiesen.
Zitat:
Was spräche denn dagegen, sich erst nach Beendigung der Auslandstätigkeit hier anzumelden?
sie muss sich bis zum 31.01.09 (Stichtag) in der Schule angemeldet haben. Vorraussetzung war das spanische Schulzeugnis ins Deutsche übersetzen zu lassen und in der zuständigen Bezirksregierung anerkennen zu lassen. Hierzu ist die Anmeldung/Freizügigkeitserkl. und Versicherungsschutz notwendig.
Sie wird von uns finanziell unterstützt, Krankenvers. ist gewährleistet.
Es geht halt eben nun darum sich in Spanien abzumelden, arbeiten möchte sie hier jedoch f. einige Monate.
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