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Verfasst am: 15.01.09, 17:34 Titel: Welches VVG gilt?
Mal angenommen jemand verursacht Mitte 2007 grob fahrlässig einen Verkehrsunfall. DIe KfZ-Haftpflichtversicherung erfährt hiervon jedoch erst 2008 und versagt den Versicherungsschutz. Über die Frage, ob der Versicherungsschutz ordnungsgemäß versagt wurde herrscht Streit.
Ist in diessem Fall das VVG a.F. oder VVG n.F. anwendbar?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 15.01.09, 17:45 Titel:
Ich meine, dass es darauf ankommt, ob der Versicherer die Regelungen des VVG n.F. schon umgesetzt hatte oder nicht. Ich blätter aber nochmal nach... _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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