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Verfasst am: 13.01.09, 21:13 Titel: Gutachter der Haftpflicht zahlen
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum. Möchte folgenden Fall betrachten:
Fritzchen beschädigt auf einem Parkplatz mit einem schwer beladenem Einkaufswagen einen parkenden PKW. Fritzchen fragt bei seiner privaten Haftpflicht an, ob es sich hierbei um einen Haftpflicht schaden handelt. Das bekommt Fritzchen bestätigt und er macht eine schriftliche Schadensmeldung.
Er erhält von seiner Versicherung eine Schadensnummer, der Geschädigte ebenso. Damit lässt er sein Fahrzeug reparieren. Nach einigen Monaten erhällt Fritzchen einen Anruf, eines Gutachterbüros, wegen eines Termins um den Wagen zu begutachten.
Gutachterbüro begutachtet das reparierte Fahrzeug. Wieder Monate der Stille. Nun erhält der Geschädigte einen Brief des Gutachterbüros, dass man nun doch nicht eindeutig feststellen könnte, ob es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und ob alles wie beschrieben passiert sei. Desweiteren erhält Fritzchen von seiner Versicherung ein Schreiben, dass er den Schaden selbst zu tragen hat.
Das Gutachterbüro, welches nicht von Fritzchen beauftragt wurde, stellt ihm nun eine hochrende Rechnung für die Leistungen, die die Versicherung wünscht.
Nun interessiert die Rechtslage, bezüglich der Gutachterkosten.
Muss Fritzchen die Rechnung, die der Geschädigte vom Gutachter bekommen hat, zahlen? Wie ist die Rechtslage diesbezüglich?
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