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Polizist erzählt Einzelheiten über Strafttaten nach außen
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Rey_Mysteri0
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 21:01    Titel: Polizist erzählt Einzelheiten über Strafttaten nach außen Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

Zum Sachverhalt:

Der Beschuldigte A begeht eine Strafttat, über deren Ausgang noch nicht entschieden ist. Es liegt also noch keine Gerichtsentscheidung etc. vor ... auch keine Aussage des Beschuldigten. Nun passierte folgendes:

Der Polizist P erzählt alle Einzelheiten von denen er Bescheid weiß, brühwarm seiner Familie und anderen Personen aus dem Dorf. Dadurch wissen mind. 10 Personen DIREKT von diesem P über die Ereignisse Bescheid.

Es war auch nicht das erste Mal, dass er Einzelheiten nach außen getrascht hat. Es geht hierbei um mind. 4 Fälle, bei denen dieser P genau so gehandelt hat.

Der Beschuldigte kann dies auch alles nachweisen !

Nun zu meiner Frage:

Bringt es etwas, gegen den P vorzugehen ? Und wenn ja, aufgrund welcher Paragrafen ?

Ich danke euch für eure Hilfe schon einmal im Voraus.

Liebe Grüße

Rey
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Toshi78
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Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Denke schon das das geht und ein Disiplinarverfahren eingeleitet werden kann, da man als noch nicht Verurteilter als Unschuldig gilt.

Aber eines mußt zu wissen, Hunde werden nicht von Hunden gebissen, also denke ich mal wenig Chancen die du da hast.
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Rey_Mysteri0
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Toshi78 hat folgendes geschrieben::
Aber eines mußt zu wissen, Hunde werden nicht von Hunden gebissen, also denke ich mal wenig Chancen die du da hast.


Wieso meinst du, hat man da wenig Chancen ?
Es gibt ja mehrere Zeugen, die dies bestätigen könnten.
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Toshi78
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Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das habe ich doch versucht zu schreiben.

Wenn du mal die Presse durchgehst, wirst du sehen das Beamte - Beamten nichts tun in der Regel. Es werden oft Ausreden gesucht die die Vorgehensweise rechtfertigen, so ist das nunmal in einem Rechtsstaat, jeder hat Rechte und Beamter noch mehr. Verlegen
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Toshi78 hat folgendes geschrieben::
Wenn du mal die Presse durchgehst, wirst du sehen das Beamte - Beamten nichts tun in der Regel. Es werden oft Ausreden gesucht die die Vorgehensweise rechtfertigen, so ist das nunmal in einem Rechtsstaat, jeder hat Rechte und Beamter noch mehr. Verlegen
So'n gepflegtes Stammtischvorurteil hat schon was... Sehr böse
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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Toshi78
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Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es hat immer einen Grund warum ein Vorurteil überhaupt geboren wird.

In der Justiz ist es auch gang und gebe bei einflußreichen Menschen milde zu suchen, da man aber nach außen zeigen muß das man auch was tut, werden halt kleine Leute eingebuchtet. Man kann ja schlecht alle laufenlassen, man muß ja auch zeigen das man was tut. Geschockt Sehr glücklich

Kleines Beispiel Zigarettenmafia (Vitnamesen) keinen Menschen interessiert das, man sieht die Leute immer an den selben Plätzen rumhängen, nur wenn das TV dabei ist rennen die .......... Polizei wie bescheuert den hinterher, ih muß da immer nur lachen wie für das TV extra mal gerannt wird.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Manchmal frage ich mich schon, was hier so geraucht wird... Mit den Augen rollen
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal möchte ich klar stellen, dass Toschi78 Unsinn schreibt.



Zur Frage des TE:



Er könnte aber gegen verschieden Dienstpflichten durch sein Verhalten verstoßen haben. Hier könnte man sich beschweren und die Folge dürfte dann ein Disziplinarverfahren sein.




(Teile nach richtigem Hinweis von CMD.DEA editiert)
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .


Zuletzt bearbeitet von Wächter am 11.01.09, 09:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
strafbar macht sich der Polizist durch sein Verhalten nicht.


Doch, es handelt sich um eine Verletzung von Privatgeheimnissen gem. § 203 Abs. 2 StGB (vgl. LG Ulm, Urteil vom 17.12.1999; Az. - I Qs 1136 - 1137/99, I Qs 1136/99, I Qs 1137/99)

Gruß
Dea
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Az. - I Qs 1136 - 1137/99

Dabei geht es um Halterdaten aus dem Computer - also ein anderer Sachverhalt.






Dennoch kommt der 203 II StGB tatsächlich in Betracht. Danke für den Hinweis.
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Az. - I Qs 1136 - 1137/99

Dabei geht es um Halterdaten aus dem Computer - also ein anderer Sachverhalt.


Ich weiß, das ist bei 99% der Urteile der Fall. Es geht immer um die dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsprinzipien und deren Transfer auf den vorliegenden Sachverhalt.

Zitat:
Dennoch kommt der 203 II StGB tatsächlich in Betracht. Danke für den Hinweis.


Gerne

Gruß
Dea
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Rey_Mysteri0
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure schnellen Antworten

Wächter hat folgendes geschrieben::
Dennoch kommt der 203 II StGB tatsächlich in Betracht. Danke für den Hinweis.


Also heißt das, dass ich auf jedenfall in sofern Chancen habe, dass dieser Polizist eine Art Dienstklage aufgebrummt bekommt? Ich möchte ja kein Schmerzensgeld etc. erklagen, aber einfach nur zeigen, dass es nicht richtig ist, Sachen über polizeiliche Ermittlungen nach außen zu tratschen. Winken

Ihr habt mir sehr weiter geholfen, Danke ! Sehr glücklich

LG - Rey
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 05:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Toshi's Rehabilitation sei gesagt, daß er nicht ganz unrecht hat meiner Meinung nach.
Wo Rauch ist (Vorurteil) da ist auch Feuer (Handlung / Unterlassung).

Ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde Erfolg hat oder nicht, liegt nach meiner Erfahrung ganz davon ab, wer mit wem gut kann oder nicht gut kann innerhalb des "Staats-Apparates" und in welcher persönlichen Verfassung der Bearbeiter der Beschwerde gerade ist. (Stress, Zeitdruck, private Probleme, Frustration über den Alltag usw.)

So wie in der freien Wirtschaft sehr oft Mobbing geschieht unter Kollegen, so ist es, kann es ja auch nur innerhalb der Justiz sein. Wieso sollte das alles ganz anders sein.

Schnell kann man als Kläger, Strafanzeiger, Beschwerdeführer da zwischen die "Fronten" kommen von diversen Gräbenkämpfen innerhalb von Behörden, ohne dies zu wissen, ohne dies zu wollen !

Es menschelt halt überall.... hier, wie dort. Es ist also auch ein wenig russisch Roulette, also auch ein wenig Glück im Spiel, in wie weit eine Beschwerde den gewünschten Erfolg bringen wird. Zudem kommen noch Gesetze hinzu, die sich im Grunde selbst behindern.... über all das muß sich ein Beschwerdeführer im klaren sein und darf nicht zuviel erwarten.


Gruß
Phönix
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Rey_Mysteri0
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:49    Titel: Dankeschön Antworten mit Zitat

Danke für deine Hilfe ... ich glaube auch, dass ich es eher lassen werde. Schlafende Hunde weckt man nicht Winken

Will nicht plötzlich überall aufgehalten/kontrolliert werden, was ja durchaus der Fall sein kann, wenn sich der P angepisst fühlt.

LG - Rey
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Toshi78
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Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Phönix3.

Ich denke mal das hier im Forum einige Beamte drin sind und die tuen natürlich so "was bei uns gibt es sowas nicht" aber die Welt sieht halt anders aus als wie die Worte eines Beamten.

Ich habe sogar mal gelesen das die Staatsanwalten bei einigen Fällen nichts anderes zu tun haben, als wie einen Grund zu finden die Sache einstellen zu können. Das beruht wohl darauf, das es so einfacher ist. Ein anderer Fall wird bis zum Ende verfolgt und der jenige bestraft, obwohl es wieder andere gibt die auch Mist gebaut haben, aber davon kommen.

Dreck gibt es überall und da wo Korruption was bringen kann, wird sie auch eingesetzt.
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