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Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung

 
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lupo52
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Anmeldungsdatum: 22.08.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:03    Titel: Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung Antworten mit Zitat

Folgende Frage: Mieter bezieht Harz 4 – im vergangenem Jahr zahlte die ARGE 3 mal verspätet die Hilfe für den Mieter-Juli , November und Dezember. Die Miete konnte 3mal erst um den 10 des Monats bezahlt werden. Ansonsten wurde pünktlich bezahlt. Kommt der Vermieter aus diesem Grund mit einer Kündigung bei Gericht durch? Schon jetzt vielen Dank für Antworten Sehr glücklich
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Karsten
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn er das angemahnt hat und sich die Sache wiederholt, dann ja.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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lupo52
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Anmeldungsdatum: 22.08.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

auch wenn der Mieter nichts für die dreimalige verspätete Zahlung kann?
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter hat für die pünktliche Zahlung der Mieter Sorge zu tragen.

Auch wenn er von der ARGE die Miete bezieht ist er für die Pünktlichkeit verantwortlich.
Er kann die Miete von der ARGE sofort auf das Konto des Vermieters überweisen lassen.
Wenn die Miete erst auf das Konto des Mieters geht und dieser überweist es kann immer ein Verzug zustande kommen.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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lupo52
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.08.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Die Arge hat 3mal zu spät die Miete überwiesen. Das Geld kam 7 -9 und 11 eines Monats zu dem Mieter.Dieser hat dann am gleichen Tag das Geld überwiesen.
gruß lupo52
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lupo52
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Anmeldungsdatum: 22.08.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

selbst wenn die ARGE die Miete selbst überwiesen hätte, wäre die Verspätung eingetroffen
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mal die Frage, hat der Vermieter schon gekündigt ?

Wurden diese Verzögerungen abgemahnt ?
Ich denke mal das dieses Urteil etwas Licht rein bringt.

http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/kuendigung/050216VIII-ZR-6-04-fristlose.html

Gruß
pcwilli
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lupo52
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.08.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter hat gekündigt und auch den Grund der Verspätung hierfür angegeben.
Gruß lupo52
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

lupo52 hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter hat gekündigt und auch den Grund der Verspätung hierfür angegeben.
Gruß lupo52

Das Urteil richtig durchlesen und dann zu einem Anwalt für Mietrecht gehen.
Dieser wird den Mieter auch über die Übernahme der Gebühren durch Gerichtskostenbeihilfe usw. beraten.
Also, auch wenn kein Geld da ist muss man nicht auf Rechtsbeihilfe verzichten.

Gruß
pcwilli
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lupo52
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Anmeldungsdatum: 22.08.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

lieber pcwilli, es liegt kein Urteil vor, sondern eine Kündigung des Vermieters.
gruß lupo52
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli´s aussage bezog sich auf den link in seinem post

pcwilli hat folgendes geschrieben::

http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/kuendigung/050216VIII-ZR-6-04-fristlose.html


ABER selbst wenn man gegen die kündigung angeht so wird man nicht das problem umgehen das es immer mal wieder zu verspäteten zahlungen kommt.
m.M. nach wäre es am sinnvollsten sich mit dem VM hinzusetzen, ihm die lage zuschildern u. anzubieten das das amt direkt an diesen zahlt.
desweiteren der arge die kündigung vorlegen u. sagen das diese pünktlich zahlen sollen da man ansonsten bald wohnungslos ist - nötigenfalls nicht mit dem kleinen fisch diskutieren, sondern direkt zum vorgesetzten Winken
_________________
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
m.M. nach wäre es am sinnvollsten sich mit dem VM hinzusetzen, ihm die lage zuschildern u. anzubieten das das amt direkt an diesen zahlt.

Je nach Typ des Vermieters interessiert es diesen herzlich wenig, warum zu spät gezahlt wird und was ihm der Mieter anbietet. Er will seine Miete am 3. Werktag auf seinem Konto sehen und Punkt.

Und selbst wenn der Vermieter auch der Meinung ist, dass eine direkte Zahlung der Miete durch die ARGE sinnvoller wäre, so schliesst das, lt. Lupos Schilderungen, weitere verspätete Zahlungen nicht aus.

Zitat:
desweiteren der arge die kündigung vorlegen u. sagen das diese pünktlich zahlen sollen da man ansonsten bald wohnungslos ist - nötigenfalls nicht mit dem kleinen fisch diskutieren, sondern direkt zum vorgesetzten Winken

Richtig. In solchen Fällen wendet man sich am besten gleich an den Amtsleiter.

 
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UG
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 21:22    Titel: Re: Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung Antworten mit Zitat

lupo52 hat folgendes geschrieben::
Folgende Frage: Mieter bezieht Harz 4 – im vergangenem Jahr zahlte die ARGE 3 mal verspätet die Hilfe für den Mieter-Juli , November und Dezember.
Es hat den Vermieter überhaupt nicht zu interessieren, was der Mieter bezieht oder wer für ihn die Miete bezahlt.
Der Vertragspartner des Vermieters ist der Mieter und nicht die ARGE oder sonst wer.
Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass die Miete am 3. Werktag, bzw. bis zum vereinbarten Zahlungsziel beim Vermieter eingegangen ist.

Wenn der Vermieter die Grundabgaben nicht zahlt, weil die Mieten nicht eingegangen sind, dann interessiert das wiederum die Stadt ja auch nicht.
Dafür verschicken die dann ganz tolle Bescheide mit deftigen Säumniszuschlägen um den Vermieter neben den für fehlende Mietzahlungseingänge zu zahlenden Kontokorrentzinsen zusätzlich zu belasten.

Wer in irgendeiner Form Leistungsempfänger ist, muss mit seinem Vermieter vor Vertragsabschluss im Mietvertrag abweichende Mietzahlungsmodalitäten vereinbaren, wofür gibt es schließlich Verträge, wenn sich niemand dran hält?

Wer aus einem aktiven Arbeitsverhältnis zum Hartz4-Empfänger aufsteigt, sollte - wie von pOtH beschrieben - rechtzeitig das Gespräch mit dem VM suchen, um Ärger zu vermeiden.
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

klar, es wird diesen nicht wirklich "jucken" aber da der VM die verspäteten mietzahlungen (vor der kündigung) nicht angemahnt hat (zum. habe ich den TE so verstanden), wird er mit der kündigung nicht durchkommen - M wird also "erstmal" weiterhin in der wohnung bleiben können, was kommt danach? der VM hat dazugelernt, mahnt erst u. kündigt dann.
VM sind auch nur menschen (meistens) entweder er lässt sich darauf ein od. nicht - ich hätte als VM lieber die karten auf dem tisch als das ich mich jedes mal fragen muss weshalb die miete nicht eingegangen ist u. ob sie diesen monat überhaupt noch kommt.
es wird weitere verspätungen nicht ausschließen, dennoch würde ich als VM sehen das der M alles versucht dies zu umgehen.
_________________
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