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Bildrecht bezüglich Graffiti/Kritzeleien

 
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Sandra.N
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.06.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Essen

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 20:05    Titel: Bildrecht bezüglich Graffiti/Kritzeleien Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

weiss jemand, ob man Photos von besprühten Wänden kommerziell nutzen darf? Oder hat der anonyme "Sprüher" das Urheberrecht an seinen Kritzeleien (hiermit sind keine künstlerischen Graffitis gemeint)? Liegen die Bildrechte dann beim Photografen?

Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus!
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnte die Panoramafreiheit gelten
_________________
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Es könnte die Panoramafreiheit gelten

Dann müssen Sie aber aufpassen, dass nicht übermorgen die Firma Ichmachgraffitiwech kommt und die Wand schrubbt - dann wäre es nicht dauerhaft angebracht und die Panoramafreiheit würde nicht greifen Teufel-Smilie

Ernsthaft: wenn es tatsächlich "Schmierereien" sind, werden sie die notwendige Schöpfungshöhe kaum erreichen und genießen somit keinen urheberrechtlichen Schutz. Ich würde mir bei vielen Graffitis allerdings nicht zutrauen zu entscheiden, ob die nötige Schöpfungshöhe erreicht ist oder nicht Ausrufezeichen
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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