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Truthahn029 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 14.01.09, 21:17 Titel: Minderjähriger (?) eröffnet Bordell |
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Hallo,
ich habe mal davon gehört, dass ein Gymnasiast sich selbstständig machte, indem er ein Bordell eröffnete. Ob der Schüler damals noch minderjährig war weiß ich nicht, ich habe schon gegoogelt, aber leider nichts gefunden, wenn jemand auch mal von diesem Fall gehört hat und etwas im Internet dazu gefunden hat, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar!
Gruß
PS: Nein, ich möchte mich nicht selbstständig machen... _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 14.01.09, 21:25 Titel: |
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Ich kann es mir nur sehr schwer vorstellen. _________________ Geist ist Geil! |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 15.01.09, 10:50 Titel: |
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Ist das nicht ein Gewerbe, wie jedes Andere auch? Braucht man dafür bestimmte Voraussetzungen? Was ist da eigentlich das Problem? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 15.01.09, 10:55 Titel: |
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Minderjährige sind beschränkt geschäftsfähig und werden die Zustimmung der Personensorgeberechtigten oder des Vormundschaftsgerichts benötigen. Dabei spielt die Art des Gewerbes zunächst erstmal keine Rolle. |
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rettich FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 15.01.09, 11:38 Titel: |
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Alerdings stellt sich die Frage, ob der minderjährige Geschäftsinhaber - eine Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts zum Gewerbebetrieb unterstellt - seine eigenen Geschäftsräume überhaupt betreten dürfte. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 15.01.09, 11:49 Titel: |
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rettich hat folgendes geschrieben:: | Alerdings stellt sich die Frage, ob der minderjährige Geschäftsinhaber - eine Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts zum Gewerbebetrieb unterstellt - seine eigenen Geschäftsräume überhaupt betreten dürfte. | Hier greift dann das Jugendschutzgesetz. Und nach diesem Gesetz ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt an jugendgefährdenen Orten "selbstverständlich" nicht zu gestatten.
Aber dies könnte dann sicher ein "angestellter volljähriger Geschäftsführer" erledigen. |
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Truthahn029 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2005 Beiträge: 1103 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 15.01.09, 13:43 Titel: |
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Genau um die Tatsache, dass das Vormundschaftsgericht zustimmen musste ging es dabei. Wie gesagt, ich bin mir nicht sicher, es kann auch sein, dass der Schüler gerade 18 geworden ist und daher keine Genehmigung mehr gebraucht hat... _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein! |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 15.01.09, 16:48 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | Hier greift dann das Jugendschutzgesetz. Und nach diesem Gesetz ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt an jugendgefährdenen Orten "selbstverständlich" nicht zu gestatten. |
Dürfen Minderjährige eigentlich zum Beispiel in der Kneipe der Eltern nach den Sperrzeiten noch mitarbeiten?
Was ist, wenn der Vater ein Bordell führt? _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 15.01.09, 19:07 Titel: |
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Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | ...
Dürfen Minderjährige eigentlich zum Beispiel in der Kneipe der Eltern nach den Sperrzeiten noch mitarbeiten?
Was ist, wenn der Vater ein Bordell führt? |
Na, da würde ich dann mal in das Jugendarbeitsschutzgesetz schauen und ferner könnte dies eine Frage einer möglichen Kindeswohlgefährdung werden. |
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0Klaus FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2595
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Verfasst am: 18.01.09, 11:08 Titel: |
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Zitat: | Na, da würde ich dann mal in das Jugendarbeitsschutzgesetz schauen |
Dieses Gesetz gilt nicht
1.für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich
b)auf Grund familienrechtlicher Vorschriften,
erbracht werden
§ 1619 BGB Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten. _________________ mfg
Klaus |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 19.01.09, 14:21 Titel: |
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Hallo OKlaus,
das Jugendschutzgesetz ist aber eine Hilfe im Kontext zu § 1666 BGB, auch wenn es den 1619 gibt.
Liebe Grüße
Klaus |
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