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scheint mir der Rechtskundeunterricht z.B. in der gymnasialen Oberstufe, aber möglicherweise auch in den Berufskollegs, ein Auslaufmodell zu sein und künfig ausschließlich im Rahmen von AGs für die Jahrgangsstufen 9 und 10 angeboten zu werden. Der Einsatz von Nichtlehrern für dieses Fach ist nämlich zukünftig offenbar nicht mehr möglich, weil folgende Bestimmung aus dem alten Erlass fehlt:
Zitat:
Die Bestimmungen unter Nr. 4 dieses Runderlasses gelten sinngemäß für die Erteilung von Unterricht im Fach Rechtskunde in der gymnasialen Oberstufe.
Wer das zweite juristische Staatsexamen abgelegt hat, kann demnach ausschließlich entsprechende AGs unterrichten, nicht aber in der Oberstufe.
Das ist aber m.E. nicht der Hauptgrund, weitere Beschränkungen ergeben sich dadurch, dass man das Fach seit dem Wintersemester 2002/2003 mangels ausreichender Nachfrage an keiner Universität in NRW mehr auf Lehramt studieren kann, so dass auch entsprechende Lehrkräfte fehlen:
Zitat:
Die Lehrbefähigung "Rechtswissenschaft" besaßen im Schuljahr 2003/04 43 Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen und 473 Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen.
Der Link enthält zu dem Thema weitere interessante Informationen, u.a. die, dass auch der Bedarf an den Schulen nicht besonders groß zu sein scheint:
Zitat:
Im Schuljahr 2003/04 haben 8 Hauptschulen, 19 Realschulen, 23 Gymnasien, 9 Gesamtschulen sowie 1 Weiterbildungskolleg das Unterrichtsfach Rechtskunde angeboten. In den allgemeinbildenden Schulen sind insgesamt 111 Lerngruppen gebildet worden, die 237 Stunden Unterricht erhielten. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler betrug 2.116.
Fachklassen, in denen berufsbezogener Rechtsunterricht erteilt wird, bestehen an ca. 35 Berufskollegs.
Die Einrichtung entsprechender AGs an den Schulen halte ich für sehr sinnvoll. Vielleicht sollten Sie die Initiative an Ihrer Schule ergreifen und eine entsprechende Anregung für die Schulkonferenz formulieren. Wenn sich hierfür Lehrkräfte, Volljuristen und natürlich genügend Schüler finden lassen, dürfte einer Einrichtung einer Rechtskunde-AG eigentlich nichts im Wege stehen, insbesondere keine Finanzierungsfragen durch die Schule: Das Geld kommt aus dem Justizhaushalt
*staun*
An Bayerischen Gymnasien ist "Wirtschaft und Recht" ein Pflichtfach. Im wirtschaftlichen Gymnasium ab Kl. 8; ansonsten ab Klasse 9. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 18.01.09, 00:55 Titel:
Anton Reiser hat folgendes geschrieben::
Die Einrichtung entsprechender AGs an den Schulen halte ich für sehr sinnvoll.
Dem kann ich mich nur anschließen.
Hierbei kommt es zunächst darauf an, das Interesse der Schüler an einem solchen "trockenen Thema" zu wecken. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
An Bayerischen Gymnasien ist "Wirtschaft und Recht" ein Pflichtfach. Im wirtschaftlichen Gymnasium ab Kl. 8; ansonsten ab Klasse 9.
Nunja, der Schwerpunkt liegt aber doch wohl eher auf dem Fach Wirtschaft, nicht auf Rechtskunde. Vorwiegend (arbeits)rechtliche Fragestellungen sind aber auch durchaus in NRW Thema des Wirtschaftsunterrichtes (als Teil des Faches Arbeitslehre in der Hauptschule und in der Gesamtschule bzw. Politik/Witschaft im Gymnasium).
Rechtswissenschaft ausschließlich auf Lehramt zu studieren ist offenbar auch in Bayern nicht möglich. Als Fach wird es lediglich an Berufskollegs unterrichtet (?), ansonsten ist man in Bayern auf das "Wahlfach" Rechtskunde angewiesen, das durch Richter und Staatsanwälte unterrichtet wird.
Siehe
http://www.justiz.bayern.de/ministerium/presse/archiv/2008/detail/54.php
Die Einrichtung von "11 Gruppen mit 217 Teilnehmern" bedeutet aber auch, dass die Nachfrage nicht nur in NRW nicht allzu überbordend ist, aber möglicherweise auch nicht die Bereitschaft des einen oder anderen Richters bzw. Staatsanwaltes sich für 46€ die Doppelstunde zu verdingen (obwohl das keine schlechte Vegütung ist). Das ist jedenfalls der Vergütungssatz in NRW, wo vor allem Rechtsanwälte dieses "Geschäft" übernehmen:
@ UHU-1: Das Interesse an einem Fach zu wecken ist aber am ehesten möglich, wenn es auch Lehrer gibt, die es unterrichten (können/dürfen). Die gibt es in NRW leider nur sehr spärlich. Die Restriktion, dass entweder dementsprechend ausgebildete Lehrer oder aber Volljuristen diese Fach - selbst in einer AG- unterrichten, mag ja einerseits verständlich sein, scheint mir andererseits aber auch eine unnötige bürokratische Hürde zu sein. Auch andere Fächer werden fachfremd erteilt, zu Fächern, zu denen man eine gewisse "Affinität" zeigt- kann man in NRW sogar dienstverpflichtet werden.
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 19.01.09, 23:29 Titel:
Anton Reiser hat folgendes geschrieben::
mitternacht schrieb:
Zitat:
An Bayerischen Gymnasien ist "Wirtschaft und Recht" ein Pflichtfach. Im wirtschaftlichen Gymnasium ab Kl. 8; ansonsten ab Klasse 9.
Nunja, der Schwerpunkt liegt aber doch wohl eher auf dem Fach Wirtschaft, nicht auf Rechtskunde. Vorwiegend (arbeits)rechtliche Fragestellungen sind aber auch durchaus in NRW Thema des Wirtschaftsunterrichtes (als Teil des Faches Arbeitslehre in der Hauptschule und in der Gesamtschule bzw. Politik/Witschaft im Gymnasium).
Als bayerischer Ex-WR-LKler: Ne, wir haben da munter Systematik des BGB durchgeackert, Abstraktionsprinzip, Kaufvertrag und solche Scherze. Dann Handelsrecht und (ganz, ganz wenig) Strafrecht. Und dann halt BWL und VWL. Waren zwei schöne, aber auch ziemlich stressige Jahre (und das auch aus Studiumssicht), in denen ich eine ganze Menge zum Recht gelernt habe.
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