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Eheähnliche Gemeinschaft, Trennung und was dann?

 
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dozent
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2006
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 09:40    Titel: Eheähnliche Gemeinschaft, Trennung und was dann? Antworten mit Zitat

Ein Paar. Sie leben 5 jahre zusammen.Haben gemeinsame Wohnung. Es wird Alles neu gekauf. Einrichtungsgegenstände.Möbel von feinsten. Es wird viel verreist. Mindestens 4 mal im Jahr. Der Mann zahlt Alles. Macht der Frau teure Geschenke. Dann kommt ein neuer Mann und die Frau wirft den Alten heraus. Er hinterläßt ihr Alles. Nun hat er eigene Wohnung doch keine Möbel, da diese bei der Frau geblieben sind. Kann er nun nachträglich etwas verlangen. Oder geht er leer aus?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Besondere Rechtsvorschriften, die die Rechtsfolgen der Trennung einer eheähnlichen Gemeinschaft regeln, gibt es nicht. Eine Regelung der Rechtsfolgen bleibt deshalb zunächst einer Vereinbarung zwischen den früheren Partnern überlassen.

Die Frage, welcher Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft die während der Zeit des Bestehens der Gemeinschaft erworbenen Möbel beanspruchen kann, ist nach den allgemein gültigen Rechtsvorschriften zu beurteilen. Das bedeutet im Prinzip, dass derjenige Partner die Möbel beanspruchen kann, der Eigentümer der Möbel ist, sofern die früheren Partner nichts Anderes vereinbaren.

Da bei der Trennung einer eheähnlichen Gemeinschaft auch weitere Rechtsvorschriften von Bedeutung sein können, dürfte sich, wenn eine einvernehmliche Regelung zwischen den früheren Partnern nicht zustande kommt, eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlen, wenn es um Angelegenheiten von größerer wirtschaftlicher Bedeutung geht.
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