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Verfasst am: 15.01.09, 10:48 Titel: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaf
Bei mir steht aufgrund meiner Insolvenz eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft an.
Nach meinem Rechtsbefinden ersteigert man doch nur eine Hälfte des Hauses wobei die
andere Hälfte meiner Ehefrau bleibt! oder ist die Rechtslage anders ?
Die Rechtslage ist anders. Sinn und Zweck der Teilungversteigerung (einfach mal in die bekannten Scuhmaschinen eingeben) ist ja gerade, das gemeinschaftliche Eigentum an einem Grundstück zu beenden. Anschließend gehört der Gemeinschaft eben nicht mehr das Grundvermögen, sondern das Geld, das durch die Teilungsversteigerung erwirtschaftet wurde.
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