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Frist versäumt wg. Nachsendungsantrag

 
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Lama77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 13:05    Titel: Frist versäumt wg. Nachsendungsantrag Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgendes Fristenproblem beschäftigt mich:

A kündigt bei B. Kündigungsfrist endet am 10.01. A schickt Kündigung per Einschreiben/Rückschein am 07.01. ab, Kündigung wird erst am 11.01. zugestellt. ABER: B ist umgezogen und hat A nicht darüber informiert, wobei er einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt hat (wodurch es wohl zu längeren Postlaufzeiten als normal kommt).

Wer muss sich den Schuh des verspäteten Zugangs anziehen?

Herzlichen Dank

Lama
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Lama77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mist, wer lesen kann ist klar im Vorteil hab's gerade doch noch gefunden:

Palandt § 130 Rn. 6 - hier ist es also der Schuh des A. Geschockt

lama
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