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Zahlungsverweigerung nach Leistungserbringung

 
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PSA
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 13:45    Titel: Zahlungsverweigerung nach Leistungserbringung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Großunternehmer A beauftragt das kleine GbR-Unternehmen B im Februar 2008, ein Projekt bei einem Kunden von A zu übernehmen.
Im geschlossenen Projektvertrag steht bei Vertragsdauer "voraussichtlich 6 Monate und ca. 900 Stunden". Als Zahlungsziel wird 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto MÜNDLICH vereinbart. Im Projektvertrag selber steht gar nichts über Zahlungsvereinbarungen. Nach dem reibungslosen Ablauf des Projekts und der Zahlungen innerhalb der monatlichen Fristen, wird ein Anschluss-Projektvertrag im August 2008 geschlossen (mit den gleichen Konditionen).

Beim Großunternehmer A wird im August aber auch ein neuer Vorstand eingestellt, der sich um die Finanzen kümmert und ordnet an, die Zahlungen künftig erst nach 14 Tagen mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen ohne Skonto zu begleichen (dies war Bestandteil eines bereits gekündigten Rahmenvertrages von 2006). Darüber wird die GbR nicht informiert. Man zieht einfach das Skonto ab. GbR reklamiert und holt sich die Skonto-Summen wieder zurück. Jedoch werden die danach noch offenen Rechnungen seitdem nicht mehr nur nicht fristgerecht bezahlt...sie werden gleich gar nicht bezahlt!
Die November-Rechnung beispielsweise wurde am 01.12.08 gestellt und aufgrund eines Tippfehlers am 03.12.2008 nochmals per Email nachgereicht (und per Post im Original versendet). Das nachträgliche Original kam selbstredend nie in der Buchhaltung des Großunternehmens A an...

Diese Rechnung ist Stand Heute seit 45 Tagen unbezahlt. Laut Buchhaltung des Großunternehmens hat sie den Status "...ist im Zahlungsvorschlag und wird evtl. nächste Woche freigegeben und dann evtl. auch bezahlt".

Das Projekt endet offiziell am 26.01.2009. Das Großunternehmen möchte aber den "ausgeliehenen" Arbeiter von der GbR B noch bis Ende Februar beim Kunden einsetzen (ist auch vom Kunden selber gewünscht). Die GbR droht A nun aber, den Arbeiter am 26.01.09 nach Erfüllung der 900 Stunden aus dem Projekt zu nehmen. Das hätte sehr unangenehme Folgen für A beim Kunden.

Meine Fragen:

Kann die GbR den eigenen Mitarbeiter nach exakt 900 Stunden da raus holen (trotz möglicher Zustimmung auf Verlängerung bis Ende Februar)?
Droht der GbR evtl. eine Schadensersatzklage von A, wenn der Arbeiter nicht weiterarbeitet nach den 900 Stunden?
Ist Großunternehmer A verpflichtet, die ausstehende Summe zu bezahlen oder kann sie die Zahlung einfach verweigern, um evtl. eine Gerichtsverhandlung anzustreben, mit der Hoffnung, dass der GbR die finanzielle Puste vorher und für immer ausgeht?
Wie ist hier die Rechtslage?

Bleibt zu erwähnen, dass der Anschluss-Projektvertrag von beiden Seiten NICHT unterschreiben wurde (hat man durch persönliche Beziehungen vergessen) und aber die Leistungen von Seiten der GbR jeden Monat voll erfüllt wurden.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass der Arbeiter der GbR ab dem 01.03.2009 bei genau diesem Kunden in feste Anstellung geht (wurde vom Kunden einfach "abgeworben") und dadurch dem Großunternehmen A auch einiges an Umsatz wegfallen wird.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

Gruß, PSA
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 11:30    Titel: Re: Zahlungsverweigerung nach Leistungserbringung Antworten mit Zitat

PSA hat folgendes geschrieben::

Kann die GbR den eigenen Mitarbeiter nach exakt 900 Stunden da raus holen (trotz möglicher Zustimmung auf Verlängerung bis Ende Februar)?
Droht der GbR evtl. eine Schadensersatzklage von A, wenn der Arbeiter nicht weiterarbeitet nach den 900 Stunden?


Gibt es eine Vereinbarung über die Mitarbeiterüberlassung ist diese auch einzuhalten. Nichteinhaltung kann Schadenersatz zur Folge haben.


PSA hat folgendes geschrieben::

Ist Großunternehmer A verpflichtet, die ausstehende Summe zu bezahlen oder kann sie die Zahlung einfach verweigern, um evtl. eine Gerichtsverhandlung anzustreben, mit der Hoffnung, dass der GbR die finanzielle Puste vorher und für immer ausgeht?
Wie ist hier die Rechtslage?


Hat die GBR den Auftrag erfüllt, ist A natürlich zur Zahlung verpflichtet.

Wenn A nicht zahlt, mag dies moralisch verwerflich sein, aber das Recht steht A erst mal zu. Wobei dies für A mit einem hohen Prozess- und Kostenrisiko verbunden wäre.
_________________
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PSA
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Big Guro und danke schon Mal für die Antwort.
Eine Frage schließt sich noch an:

Der offizielle Projektvertrag (ohne gültige Unterschriften von beiden Parteien) endet lt. Vertrag "nach voraussichtlich 6 Monaten oder ca. 900 Stunde".
Die 900 Stunden sind am 26.01.09 erreicht.
Der Großunternehmer fragt mündlich an, ob man nicht ohne Vertrag bis Ende Februar verlängern könnte (auf Kundenwunsch).
Die GbR hat zwar mündlich zugesagt, aber kann sie davon nicht zurücktreten in der aktuellen Situation?

Danke erneut für die Antworten.

PSA
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PSA
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 14:20    Titel: Re: Zahlungsverweigerung nach Leistungserbringung Antworten mit Zitat

[quote="Big Guro"]
Hat die GBR den Auftrag erfüllt, ist A natürlich zur Zahlung verpflichtet.

Wenn A nicht zahlt, mag dies moralisch verwerflich sein, aber das Recht steht A erst mal zu.[/quote]

Könnten Sie mir auch erklären, wieso A erst Mal das Recht hat, nicht zu bezahlen? Ich meine...die Leistung wurde von der GbR B erbracht und auch gegengezeichnet vom Projektleiter des Großunternehmens A.
Wie entsteht dann das RECHT, nicht bezahlen zu müssen?
Meinten SIe vielleicht, A kann sich erst Mal Zeit lassen mit dem Nichtbezahlen und die Sache nur ausdehnen bzw. rauszögern?

Danke für die Aufklärung.
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