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Verfasst am: 16.01.09, 13:27 Titel: Status einer Behörde als Verkäufer
Ich weiß nicht, ob das hier schon mal behandelt wurde, jedenfalls habe ich nichts gefunden.
Eine Behörde möchte ausgesonderte Gegenstände an die Belegschaft verkaufen.
Unterliegt sie der gesetzlichen Gewährleistungpflicht für gewerbliche Händler?
Lässt sich die gesetzliche Gewährleistungspflicht "umgehen", indem die angebotenen Artikel ausdrücklich als möglicherweise ganz oder teilweise defekt angeboten werden?
Bei Justiz-Auktionen und Zollauktionen gibt es da den Begriff "Mangel im Recht". Damit kann ich so nichts anfangen.
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