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Vermieter betritt ohne Absprache meine Wohnung

 
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RomyundFranky
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 14:49    Titel: Vermieter betritt ohne Absprache meine Wohnung Antworten mit Zitat

Ich bin mit meinem Freund vor kurzem (27.12.0Cool aus unserer Wohnung ausgezogen und wohnen seit dem in einer anderen Stadt. Der Mietvertrag für die alte Wohung läuft aber noch bis Ende Februar, weil wir ziemlich kurzfristig umziehen mussten. Wir haben auch noch keinen Nachmieter gefunden. Wir hatten uns zwar bemüht und eine Anzeige geschalten, aber als dann unser Vermieter die Miete um 30 Euro erhöht hat, war das Interesse gleich Null. Auf jeden Fall wohnen wir seit 27.12.08 jetzt in unserer neuen Wohnung in einer neuen Stadt und an den Wochenenden wo keiner von uns beiden arbeiten muss fahren wir in die alte Wohnung und renovieren diese. Das dauert unserem Vermieter (alte Wohnung) wohl zu lange und er setzt uns mit Briefen unter druck. Er hat auch geschrieben, dass er den Zustand der Wohnung bescheiden fand als er drin war (ohne das wir bescheid wussten) und unbeteiligte die die Wohnung vorher kannten und jetzt kennen wären wohl von dem Zustand auch entsetzt gewesen. (In der Wohnung war Chaos, weil wir halt noch voll am renovieren sind). Was mich jetzt wurmt... Darf der Vermieter ohne unser Wissen einfach in unsere alte Wohnung und das auch noch mit irgendwelchen fremden Leuten??? Ist das nicht eine Art Hausfriedenbruch???
Das ganze Thema wird immer schlimmer, dies ist nur ein kleiner Auszug davon.

Kann mir jemand was dazu sagen bitte.

Vielen Dank schon mal...
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wann endet der Mietvertrag?
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

RomyundFranky hat folgendes geschrieben::
Der Mietvertrag für die alte Wohung läuft aber noch bis Ende Februar

_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 15:05    Titel: Re: Vermieter betritt ohne Absprache meine Wohnung Antworten mit Zitat

@peacekeeper

RomyundFranky hat folgendes geschrieben::
Der Mietvertrag für die alte Wohung läuft aber noch bis Ende Februar, ...


Meines Erachtens nach hat sich der VM eines Hausfriedensbruches schuldig gemacht, wenn er die noch bis Ende Februar vermietete Wohnung ohne Absprache betritt.

Grüße,

Doc Schnaggls

Edit: Karsten war schneller Ostersmiley
_________________
Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.


Zuletzt bearbeitet von Doc_Schnaggls am 15.01.09, 15:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich darf der VM nicht ohne Grund und Erlaubnis in die Wohnung des Mieters. Das wäre dann Hausfriedensbruch. Allerdings muss der Mieter es dulden wenn der VM mit Nachmietern antanzt. Dies hat der VM natürlich entsprechend vorher anzukündigen mindestens 24 Stunden vorher und bei werktätigen Mietern entsprechend länger vorher.
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

...die Miete um 30 Euro erhöht hat, war das Interesse gleich Null....

klar dass ein pot. Mieter bei einer Miethöhe von zus. 1€/Tag kein Interesse mehr hat eine Wohnung zu mieten.

Wie können diese VM's aber auch nur..........
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn der Mieter einen Nachmieter stellen darf, hat der Vermieter eine Überlegungsfrist von 3 Monaten. Von daher sollte es dem bisherigen Mieter dann eh egal sein.
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RomyundFranky
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2009
Beiträge: 2
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Info:

Um die 30 Euro Mieterhöhung gehts ja gar nicht... Wir haben Anzeigen im Wert von 62 Euro geschalten und mit der dem alten Mietbetrag. Das Interesse war der Wahnsinn und dann ist dem Vermieter eingefallen die Miete um 30 Euro zu erhöhen. Das heist praktisch die Leute die sich auf unsere Anzeige dann gemeldet haben, haben dann erst mal gesagt bekommen, dass die Miete 30 Euro mehr kostet. Die meisten sind dann abgesprungen, weil dieser Mietpreis der Wohnung wirklich nicht mehr entspricht. Wir fanden unsere Miete schon sehr hoch.
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht den Vormieter (M) nichts an, wie hoch der Vermieter (VM) mit den neuen Mietern die Miete festsetzt. Einen Anspruch gegen den VM kann M auch nicht ableiten, nur weil sich daher kein Nachmieter findet. Für eine kostenarme Regelung gibt es die dreimonatige Kündigungsfrist.

Der Mieter ist verpflichtet, dem VM zu ermöglichen, Interessenten die Wohnung zu zeigen. Wie er das macht ist seine Sache. Kommt der VM einfach so in die Wohnung, begeht er Hausfriedensbruch. Beide Seiten sollten hier mal die Füsse stillhalten und in einem Gespräch mal die gegenseitigen Bedürfnisse abklopfen. Hausfriedensbruch gibt eine Geldstrafe aber kein Geld für den Mieter. Eine Gegenklage auf Schadenersatz wegen fehlernder Besichtigungsmöglichkeit für Nachmieter geht zu Lasten des Mieters.
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Pirate
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

ralph12345 hat folgendes geschrieben::
Hausfriedensbruch gibt eine Geldstrafe aber kein Geld für den Mieter.


Dürfte aber Grund für eine ausserordentliche Kündigung sein.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

RomyundFranky hat folgendes geschrieben::
Das Interesse war der Wahnsinn und dann ist dem Vermieter eingefallen die Miete um 30 Euro zu erhöhen. Das heist praktisch die Leute die sich auf unsere Anzeige dann gemeldet haben, haben dann erst mal gesagt bekommen, dass die Miete 30 Euro mehr kostet. Die meisten sind dann abgesprungen
Und greift da nicht dieses Urteil ?, das der Ex Mieter ab da keine Miete mehr zahlen muss.

Das Mietverhältnis endet für den Mieter, wenn der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert. Es endet auch dann, wenn es nur deshalb nicht zum Abschluss des Mietvertrages mit dem Nachmieter kommt, weil der Vermieter bei den Vertragsverhandlungen Nachforderungen stellt (OLG Koblenz 5 U 467/01, WM 2002, 232)

Eine Nachforderung wäre ja zu diesem Zeitpunkt diese Mieterhöhung.
Bei Nachmieterstellung übernimmt oder steigt der Nachmieter doch in den bestehenden Mietvertrag ein und dieser darf doch dann nicht geändert werden.

Das hat aber nichts mit den anderen Sachen zutun, sodass vielleicht wegen dem unbefugtem Zutritt ein Hausfriedensbruch vorliegt und deswegen eine fristlose Kündigung durchgeführt werden könnte.
Nur ob dies ein Richter bei einer fast leeren Wohnung auch so sieht steht in Frage.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das Urteil bezieht sich aber nur auf die Situation, dass den Mietern zunächst eine bestimmte Miete vorgegeben wurde, die auch dem potentiellen Nachmieter genannt wurde. Dann hat der Vermeiter aber während der Verhandlung plötzlich mehr gewollt.

In dem hier besprochenen Fall ist nicht mal klar, ob es überhaupt eine Absprache bezüglich der Nachmieterstellung gab. Und die 'Erhöhung' war wohl auch nicht erst bei den Gesprächen mit irgendeinem Nachmieter genannt worden. Für mich sieht es so aus, als ob die bisherigen Mieter einfach von falschen Voraussetzungen ausgegangen sind.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Pirate hat folgendes geschrieben::
ralph12345 hat folgendes geschrieben::
Hausfriedensbruch gibt eine Geldstrafe aber kein Geld für den Mieter.


Dürfte aber Grund für eine ausserordentliche Kündigung sein.


Wohl kaum...

Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist nach § 543 BGB, dass "dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann".

Die Unzumutbarkeit wird schwer zu begründen sein. Der Mieter war bereits ausgezogen. Damit war seine geschützte Privatsphäre durch das Betreten der Wohnung nicht oder zumindest nur in einem eher geringen Maß verletzt und außerdem war der Mieter ohnhin verpflichtet, dem Vermieter den Zugang zur Mietsache für Besichtigungen mit Interessenten zu gewähren. Der Mieter hat also auch davon profitiert, dass er nicht zu Besichtigungsterminen erscheinen musste.
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