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Mindestgrenze für Leistungsanspruch nach SGB II

 
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gitta.
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 10:12    Titel: Mindestgrenze für Leistungsanspruch nach SGB II Antworten mit Zitat

Ich habe mal eine Frage zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II.

Ist irgendwo festgelegt, ab welchem Betrag kein Anspruch auf Auszahlung der Leistung besteht ?

Werden z.B. auch errechnete Ansprüche von z.B. 10,- EURO oder weniger ausgezahlt ?

gitta.
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 10:45    Titel: Re: Mindestgrenze für Leistungsanspruch nach SGB II Antworten mit Zitat

gitta. hat folgendes geschrieben::
Werden z.B. auch errechnete Ansprüche von z.B. 10,- EURO oder weniger ausgezahlt ?

Ja. Eine Bagatellgrenze gibt es im SGB II nicht.
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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gitta.
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nach § 41 (2) SGB II sind Beträge, die nicht volle Euro ergeben, bis zu 0.49 EURO abzurunden und von 0,50 EURO aufzurunden.

Allerdings werden lt. diverser Bescheide auch Centbeträge bewilligt und überwiesen.

Vorauf zielt denn § 41 (2) SGB II ?

gitta.
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Bei § 41 Abs. 2 SGB II handelt es sich um eine Rundungsvorschrift. 80% des Regelsatzes von 351 € sollen nicht 280,80 €, sondern 281 € ergeben. Sinn ist, innerhalb der Alg2-Berechnung mit glatten Beträgen zu arbeiten.

Eine echte Bagatellgrenze findet sich dagegen z. B. in § 51 Abs. 4 BAföG.
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gitta.
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.
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