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Verfasst am: 16.01.09, 10:45 Titel: Re: Mindestgrenze für Leistungsanspruch nach SGB II
gitta. hat folgendes geschrieben::
Werden z.B. auch errechnete Ansprüche von z.B. 10,- EURO oder weniger ausgezahlt ?
Ja. Eine Bagatellgrenze gibt es im SGB II nicht. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Bei § 41 Abs. 2 SGB II handelt es sich um eine Rundungsvorschrift. 80% des Regelsatzes von 351 € sollen nicht 280,80 €, sondern 281 € ergeben. Sinn ist, innerhalb der Alg2-Berechnung mit glatten Beträgen zu arbeiten.
Eine echte Bagatellgrenze findet sich dagegen z. B. in § 51 Abs. 4 BAföG. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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