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Nebenkostenabrechnung 2007 - falscher Zeitraum Vorauszahlung

 
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alexam
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 21:15    Titel: Nebenkostenabrechnung 2007 - falscher Zeitraum Vorauszahlung Antworten mit Zitat

Vermieter - eine bekannte und große Hausverwaltung - erstellt für das Jahr 2007 eine Nebenkostenabrechung. Diese geht rechtzeitig am 23.12.2008 bei den Mietern ein.

ALLe M I E T E R (ein großer Wohnblock) erhalten eine falsche Nebenkostenanrechnung: Es wurden lediglich 6 Monate NK Kostenvorauszahlungen berücksichtigt (richtig wären 12 Monate). So ist der Nachzahlungsbetrag sehr hoch. Zahlbar zum 15.01.2009

Wir haben reklamiert. Mieter in der Wohnanlage haben schriftlich reklamiert und bisher keine Nachricht erhalten wg Korrektur.
Wohungseigentümer haben einen Telefonanruf von der Hausverwaltung erhalten "Richtige NK Abrechung folgt Ende Januar".

Es ist offensichtlich, dass die Hausverwaltung BEWUSST eine falsche Nebenkostenabrechnung im Dezember versendet hat - um die Rechtsprechung zu umgehen (NK Abr. im Januar = Mieter muss nicht unbedingt Nachzahlzungen leisten).

Auch wenn der bewusste Rechenfehler ein inhaltlicher Fehler ist, so ist doch eindeutig, dass hier mit den Mietern "gesspielt" wird.

Wie ist in diesem Falle die Rechtslage?

DANKE im voraus.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Offensichtlich hin oder her, der Mieter wird das auch beweisen müssen, wenn er eine Nichtzahlung darauf begründen will. Ansonsten ist meiner Meinung nach die Abrechnung fristgerecht zugegangen aber dadurch das se falsch ist, kann die Hausverwaltung nun eine korrigierte demnächst zuschicken.
Am einfachsten ist es auf die korrigierte Abrechnung zu warten und dann diese, nach der Überprüfung, zu bezahlen. Denn immerhin hat der Mieter ja die Nebenkosten auch "verursacht".
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renemeistner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2007
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Einspruch erheben und den "richtigen" Betrag überweisen.
Bitte nicht nix bezahlen.
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