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A ist eine studentin, ueber 30, studierte an der fh und wurde aufgrund nicht gezahlter beitraege zur krankenkasse exmatrikuliert. a erhielt waehrend ihres studiums bafoeg. da a ihr studienbeleitendes praktiukum waehrend der studienzeit begann und erst im laufe ihres praktikums exmatrikuliert wurde fuehrte sie trotzdem ihr praktikum fort und wird dieses im laufe des monats maerz abschliessen.
zur lage:
a studierte im 3. semester und wurde depressiv. da sie sich in der elternzeit befindet / befand erhielt sie auch keinerlei weiteren geldleistungen. da einige bescheide fehlten erhielt a auch monatelang kein bafoeg. die krankenkasse hatte ihr erst mitgeteilt, dass sie beitragsfrei gestellt waere (waehrend der elternzeit) um nach einigen monaten festzustellen, dass sie nunmehr doch die beitraege selbst zahlen muesse. a war nunmehr dazu nicht mehr in der lage. es kam wie es kommen musste. a wurde die studentische krankenkasse gekuendigt, dies wurde an die fh weitergemeldet und a wurde exmatrikuliert. daher war a wieder pflichtversichert. a war ohnehin depressiv und von mai - okt vergangenen jahres stationaer in einem krankenhaus untergebracht. nunmehr hofft a jedoch dass sie ihr studium weiterführen kann und absolviert ihr durch den studienplan ursprünglich vorgeschriebes praktikum bis zum abschluss im maerz. das bafoeg wurde mit der ex eingestellt und a fuehrt so gesehen das praktikum (ohne verdienst) auf eigene kosten durch.
hat a trotzdem die moeglichkeit bafoeg zu erhalten (das bafoeg amt moechte eine rueckerstattung von 1500 euro fuer die monate maerz und april 0 bzw. sich wieder an der fh immatrikulieren zu lassen?
danke fuer die antworten
ps: wirklich schade dass es soweit kam da a einen notenschnitt von 1.4 hatte. na ja, eigene schuld dass a depri wurde.
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