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Grundsatzfrage Unterhalt

 
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Simone123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 04:21    Titel: Grundsatzfrage Unterhalt Antworten mit Zitat

Frau A ist seit 2 Jahren mit Herren A Verheiratet.
Herr A verdient 5000 Euro Netto.
Frau A hat den Haushalt usw gemacht.
Wenn sich Frau A jetzt scheiden lassen würde, bekommt sie dann Unterhalt?
Wenn ja wie lange?
Wie hoch wäre dieser über den Daumen?
Danke
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Unterhaltsanspruch dürfte für das Trennungsjahr, welches für eine Scheidung ja Bedingung ist zustehen.
Sofern keine Kinder da sind, ist es nach Scheidung schwierig Unterhalt zu bekommen (hängt auch vom Alter der Frau ab), sofern nachehelicher Unterhalt zugestanden wird, ist dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der kurzen Ehedauer analog dazu befristet.
Zur Höhe des Unterhaltes grob gesagt 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens, nachehelich könnte dieser aber aufgrund § 1587 b BGB auch gedeckelt werden.
_________________
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Simone123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.
Dann ist ja eine Scheidung garnicht so teuer wie man immer hört?
Ich höre da oft von Frauen die im Anschluß eine enorme einmal Zahlung + monatlichen Unterhalt (auf ewig) in höhe von 1000, 2 oder mehr tausend bekommen?
Wie kommt das?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Die Höhe des nachehelichen Unterhalt hängt nicht unwesentlich davon ab, wie clever die jeweiligen Rechtsvertreter sind, kann aber auch davon beeinflusst sein, was die Eheleute so voneinander wissen, insbesondere im Bereich wirtschaftlicher Betätigung.

Eine "enorme" Einmalzahlung kann das Ergebnis des Zugewinnausgleichs sein.
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Simone123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

hängt nicht unwesentlich davon ab, wie clever die jeweiligen Rechtsvertreter sind

Hallo Franz
Macht das so einen enormen Unterschied?
Wie kommt das ?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.09, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Simone,

es kommt hier nicht nur auf die Cleverness der Rechtsvertreter an, sondern auf das Mögliche. Die muss natürlich beantragt werden.

Wie Franz schon sagt, können die Einmalzahlungen ein Resultat aus dem Zugewinnausgleich sein.
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Simone123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also privat kenne ich in meinem Umfeld einen Fall wo der Mann auch ca 5000 NEtto verdient.
Er muß der Dame 1300 Euro ihm Monat zahlen.
Kinder sind aus dem Haus (25+) und mir wäre nicht bekannt das dies befristet wäre.
Mir will noch immer nicht ganz in den Kopf wieso Sie das bekommt wenn ihr anscheinend garkein Unterhalt zusteht?
Zugewinn wurde mit einmal Zahlung gemacht.
Wie kommt es da zu einmal garnix und einmal fast 1500 Euro?
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Ashley7
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ich denke, dass das auf Grund der langen Ehedauer zu stande kommt und die Frau auf Grund ihres Alters wahrscheinlich keine großen Aussichten mehr auf einen Job hat und es vielleicht in einem Ehevertrag so bestimmt wurde.
Es wären alles Spekulationen ohne die genauen Faktoren zu kennen, auf Grund dessen diese Unterhaltszahlungen vereinbart wurden.
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung!
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ein geschiedener Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt gemäß den Regelungen in den §§ 1570 bis 1579 BGB.

Wenn ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht, ist seine Höhe im Prinzip abhängig von dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und von den ehelichen Lebensverhältnissen.

Nähere Informationen über den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann man hier finden.
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