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Verfasst am: 02.02.09, 11:15 Titel: Elternunterschrift auf Zwischenzeugnis
Moin,
mal 'ne grundsätzliche Frage:
Welche rechtliche Qualität hat eigentlich das Zwischenzeugnis?
Und weiter: Was bestätigen die Eltern mit ihrer Unterschrift unter dem Zeugnis (nicht nur Zwischenzeugnis). Meines Erachtens dürfte es sich dabei nur um die Bestätigung der Kenntnisnahme handeln.
Konkreter Fall dazu aus einem hessischen Gymnasium, 6. Klasse: Kind bringt eine Note in einem Fach nach Hause, die die Eltern für klärungsbedürftig halten. Papa unterschreibt dem Sprößling das Zeugnis und meldet in der Schule Gesprächsbedarf mit dem entsprechenden Fachlehrer an. Mama ist stinkesauer und meint, mit der Unterschrift habe Papa die Note bereits akzeptiert.
Das hält Papa für Blödsinn, da es sich beim Zwischenzeugnis eh 'nur' um eine 'Zustandsmeldung' zur Information der Eltern handele und die Unterschrift lediglich bestätige, dass der Sprößlimg seinen Eltern das Ding auch gezeigt hat.
Wer hat Recht? _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Auf dem hessischen Grundschulzeugnis meiner Tochter steht über dem Feld für die Unterschrift der Eltern "Kenntnis genommen". Da steht nicht "Zustimmung erteilt". Also wird mit der Unterschrift auch nicht zugestimmt. _________________ - Lalaith
gegen jedes Zeugnis kann Widerspruch eingelegt werden. Mit Rechtsmittelbelehrung, in der dort angegebenen Frist sonst binnen ein Jahr.
Meine Meinung als Juristischer Laie.
Das würde voraussetzen, dass ein Zeugnis einen Verwaltungsakt darstellt. Wo aber ist - insbesondere bei einem Zwischenzeugnis - der Regelungsgehalt? _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
ich wage mich jetzt als juristischer Laie auf ganz dünnes Eis.
Meiner Meinung nach ist ein Zeugnis ein Verwaltungsakt, da das Zeugnis ja eine Außenwirkung hat. Deswegen gibt es ja auch die Zeugnis Konferenzen.
Die Schule ist ja auch eine Behörde.
Bitte Korrigieren, wenn ich das Falsch sehe.
Das hält Papa für Blödsinn, da es sich beim Zwischenzeugnis eh 'nur' um eine 'Zustandsmeldung' zur Information der Eltern handele und die Unterschrift lediglich bestätige, dass der Sprößlimg seinen Eltern das Ding auch gezeigt hat.
Wer hat Recht?
Papa - und er liefert auch die zutreffende Begründung. Man ist im Übrigen auch verpflichtet, die Kenntnisnahme mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
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